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Friedrich Merz spricht sich für Hürden bei Geschlechtsänderung aus


Gegen Selbstbestimmungsgesetz
Merz fordert Hürden für Geschlechtsanpassungen

Von dpa
Aktualisiert am 16.09.2023Lesedauer: 1 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:230916-911-005636Vergrößern des BildesFriedrich Merz bei dem Bundesdelegiertentag der Frauen Union der CDU: Das Geschlecht sei nicht frei wählbar, sagt der CDU-Vorsitzende. (Quelle: Andreas Arnold/dpa)

Der CDU-Vorsitzende spricht sich gegen das von der Ampel geplante Selbstbestimmungsgesetz aus. Mit einer Geschlechtsanpassung ließen sich nicht "alle Probleme ihrer Welt" lösen.

Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hat sich für deutliche Hürden bei Geschlechtsanpassungen ausgesprochen. Es gebe einen staatlichen Schutzauftrag insbesondere für Kinder und Jugendliche, sagte Merz am Samstag beim Bundesdelegiertentag der Frauen Union in Hanau. Möglich sei, dass diese meinten, mit einer Geschlechtsanpassung "alle Probleme ihrer Welt" lösen zu können.

Es dürfe nicht in der Beliebigkeit von Eltern und Kindern sowie möglicherweise Gerichten liegen, "das einfach mal eben so neu zu entscheiden und dies möglicherweise fast jedes Jahr", sagte Merz. Das Geschlecht sei nicht ein rein soziales Konstrukt, und es sei nicht beliebig und frei wählbar.

Ampel will Geschlechtseintrag vereinfachen

Mit Blick auf das von der Ampelregierung geplante Selbstbestimmungsgesetz sagte Merz, es gebe Menschen, die mit ihrer sexuellen Identität ringen und mit den staatlichen Vorgaben im Konflikt stehen. Es handele sich dabei um 3.000 oder 4.000 pro Jahr und deshalb müsse über die Frage gesprochen werden, wie ihnen der Weg erleichtert werden könne.

Die Ampel will trans- und intergeschlechtlichen Menschen die Änderung ihres Geschlechtseintrags erleichtern. Jeder Mensch in Deutschland soll demnach künftig sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können.

Merz stellte einen Vorstoß der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Prostitutionsrecht in Deutschland in Aussicht. Frauen müssten geschützt werden vor schwersten Straftaten aus dem Bereich des Sexualstrafrechts sowie vor Freiheitsberaubung und Menschenhandel.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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