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Justizminister Buschmann: Gescheitertes Verbot wäre PR-Sieg für AfD


Rechtsextremismus
Buschmann: Scheitert Verbot, wäre das ein großer PR-Sieg für AfD

Von dpa
Aktualisiert am 06.01.2024Lesedauer: 1 Min.
imago images 0375187800Vergrößern des BildesBundesjustizminister Marco Buschmann (FDP): Wer ein Verbot der AfD anstrebe, müsse "zu 100 Prozent sicher sein, dass es erfolgreich ausgeht", sagte der Minister im Interview. (Quelle: Felix Zahn/imago images)
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Zuletzt sind Stimmen lauter geworden, dass über ein Verbot der AfD nachgedacht werden müsse. Der Bundesjustizminister ist skeptisch – und warnt vor möglichen Folgen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat sich skeptisch über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD geäußert. "Die Hürden für ein Parteiverbot hat das Bundesverfassungsgericht sehr hoch gesetzt", sagte der FDP-Politiker der "Welt am Sonntag".

Man müsse sich "zu 100 Prozent sicher sein, dass es erfolgreich ausgeht", wenn man ein solches Verfahren anstrebe. "Würde ein solches Verfahren vor dem Verfassungsgericht scheitern, würde dies ein gewaltiger PR-Sieg der AfD sein." Stattdessen müssten die anderen Parteien die AfD im demokratischen Wettbewerb schlagen.

Ohne Beweis für aggressiv kämpferische Haltung kein Verbot

Der Verfassungsschutz bewertet die 2013 gegründete AfD bundesweit als rechtsextremistischen Verdachtsfall. In Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen sieht der Landesverfassungsschutz die AfD-Landesverbände jeweils als gesichert rechtsextremistisch. Politiker von SPD, Linken und Grünen hatten zuletzt dafür plädiert, die Option eines Verbotsverfahrens offenzuhalten – auch wenn man die AfD vor allem politisch kontern müsse.

Buschmann verwies darauf, dass die AfD in mehreren Bundesländern zwar als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird. "Nach den bisherigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts muss darüber hinaus aber eine aggressiv kämpferische Haltung dieser Partei beweisfest nachgewiesen werden, also die Bereitschaft, die freiheitlich-demokratische Grundordnung gewaltsam zu beseitigen." Wenn sich nicht beweisen lasse, dass von der AfD die reale Gefahr ausgehe, dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung gewaltsam beseitigen wolle, werde das Verbotsverfahren scheitern.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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