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Frauke Brosius-Gersdorf: Wieso war die Richter-Kandidatin umstritten?


Rückzug als Verfassungsrichterkandidatin
Das ist Frauke Brosius-Gersdorf

Von t-online, jcz

Aktualisiert am 07.08.2025 - 14:53 UhrLesedauer: 2 Min.
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Frauke Brosius-Gersdorf (Archivbild): Die Ansichten der Jura-Professorin sind in der Union umstritten. (Quelle: IMAGO/teutopress GmbH/imago)
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Die Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf für das Verfassungsgericht hatte heftige Debatten ausgelöst. Nun ist von der Kandidatur zurückgetreten. Wer ist sie?

Die Hängepartie um die Besetzung der vakanten Verfassungsrichterposten zog sich wochenlang. Die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf stand dabei im Mittelpunkt des Interesses und musste zahlreiche Vorwürfe über sich ergehen lassen. Nun hat sie ihren Verzicht erklärt.

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Selten war eine Richterkandidatin für das Verfassungsgericht so umstritten wie Brosius-Gersdorf. Viele Abgeordnete von CDU und CSU hatten schon bei ihrer Nominierung Vorbehalte geäußert. Unter anderem ihr Eintreten für eine Impfpflicht während der Coronapandemie, ihre Ablehnung des Kopftuchverbots für Rechtsreferendarinnen und die aus Sicht einiger Unionsabgeordneten zu liberale Haltung zu Abtreibungen werden ihr dabei vorgeworfen.

Später wollte der sogenannte Plagiatsjäger Stefan Weber in der Doktorarbeit von Brosius-Gersdorf 23 Verdachtsstellen auf unzulässige Absprachen und Quellenplagiate gefunden haben, die sich auf Übereinstimmungen mit der Habilitation ihres Ehemannes beziehen sollen. Später erwiesen sich die Vorwürfe als haltlos.

Umstrittene Arbeit in Kommission

Vor ihrer Nominierung hatte Brosius-Gersdorf eine steile Karriere in den Rechtswissenschaften hingelegt. Sie kommt aus Hamburg, wo sie 1995 ihr erstes und 2000 ihr zweites juristisches Staatsexamen ablegte. Nach der Jahrtausendwende arbeitete die heute 54-Jährige einige Jahre als Anwältin. Sie gab juristische Zeitschriften mit heraus und war zwei Jahre lang Mitglied der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer. In Potsdam arbeitete sie seit 2021 und hat dort den Lehrstuhl für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Verfassungsrecht inne.

In den Jahren 2023 und 2024 arbeitete sie in der von der Ampelregierung eingesetzten Kommission zu reproduktiver Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin mit. Diese empfahl unter anderem die Legalisierung von Abtreibungen bis zur zwölften Woche, was Brosius-Gersdorf Kritik aus der Union einbrachte.

Dennoch wurde sie vom Wahlausschuss des Bundestags nominiert. Die SPD schlug sie als Verfassungsrichterin vor. In Karlsruhe sollte sie im Zweiten Senat auf Doris König folgen, die bisherige Vizepräsidentin des Gerichts. Wer neue Vizepräsidentin wird, steht noch nicht fest. Darüber entscheidet der Bundesrat.

Parallelen zu ihrem Doktorvater

In der ganzen Diskussion zeigen sich dabei Parallelen zu Brosius-Gersdorfs Doktorvater Horst Dreier. Auch Dreier wurde 2008 von der SPD als Kandidat für das Verfassungsgericht vorgeschlagen und auch damals gab es eine heftige Kontroverse um die Ansichten Dreiers. Im Mittelpunkt standen dabei ebenfalls seine Ansichten zur Menschenwürde. Anders als bei Brosius-Gersdorf, welche bei Grünen und Linken auf große Zustimmung trifft, kam bei Dreier die Kritik sowohl von Links als auch von Rechts.

Während den Rechten und Konservativen Dreiers liberale Einstellungen zur embryonalen Stammzellenforschung ein Dorn im Auge waren, sahen eher linke Kritiker in Äußerungen des Jura-Professors eine Relativierung von Folter. Dreier hatte in einem Kommentar zum Artikel eins des Grundgesetzes erklärt, dass die "präventivpolizeiliche Folter" in manchen Fällen keinen Verstoß gegen die Menschenwürde darstelle, zum Beispiel in Entführungsfällen.

Die SPD hatte damals die Kandidatur von Dreier nach massivem Druck zurückgezogen. Stattdessen nominierte sie den Professor und Direktor des Instituts für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Andreas Voßkuhle. Voßkuhle blieb nach seiner erfolgreichen Wahl bis 2020 Richter am Verfassungsgericht und war ab 2010 sogar Präsident des Gerichts.

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