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Migrationspolitik: Union macht Druck auf Drittstaatenlösung für Asylverfahren


Zehn Länder kommen infrage
Union macht Druck auf Asylverfahren in Drittstaaten

Von t-online, sic

13.06.2024Lesedauer: 3 Min.
imago images 0448247762Vergrößern des BildesCDU-Politiker Thorsten Frei (Archivbild): Ein Gutachten soll seinen Vorstoß beim Asylrecht untermauern. (Quelle: IMAGO/Juliane Sonntag/imago)

Bereits im vergangenen Juli machte die Union einen umstrittenen Vorstoß für eine Asylreform. Nun soll ein Gutachten ihrer Forderung Nachdruck verleihen.

Immer wieder appelliert die Union an die Bundesregierung, eine Wende in der Migrationspolitik einzuleiten. Nun wollen CDU und CSU mittels eines rechtswissenschaftlichen Gutachtens ihre Forderung wieder auf die Tagesordnung heben. Der Tenor: "Sichere Drittstaatsmodelle sind mit dem Grundgesetz, der Genfer Flüchtlingskonvention und den Menschenrechten vereinbar", heißt es in dem Papier, das der "Rheinischen Post" vorliegt.

Hintergrund ist die Forderung der Union, dass Asylverfahren vom europäischen Boden in Drittstaaten verlegt werden sollen. Menschen, die in der EU Asyl erhalten wollen, sollen demnach ihren Antrag in Drittstaaten stellen. Erst wenn dem Antrag stattgegeben wird, dürften sie in die EU einreisen. Zudem soll die Aufnahme von Geflüchteten über Kontingente begrenzt werden. Das forderte zuerst der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, im vergangenen Juli. Mehr dazu lesen Sie hier.

Das hatte für scharfe Kritik gesorgt: Vor allem die Grünen sind mehrheitlich gegen eine Begrenzung der Zuwanderung nach Europa. Aber auch die SPD nannte den Vorstoß zunächst "realitätsfremd". Ebenso stellten sich die FDP und die Linke gegen Freis Idee. Besonders schwer wog dabei der Vorwurf, dass die Union das im deutschen Grundgesetz verankerte Grundrecht auf Asyl abschaffen wolle.

Video | EU verschärft Asyl-Recht
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Quelle: reuters

Union will Kritik per Gutachten ausmerzen

Dagegen stemmen sich CDU und CSU nun mit dem 69-seitigen Gutachten. Demnach sei der Vorstoß durchaus mit Grundgesetz und den Menschenrechten vereinbar. Denn diese würden zwar einen wirksamen Schutz verlangen, aber "ohne vorzugeben, wer diesen wo gewährleistet", zitiert die "Rheinische Post" aus dem Papier. Voraussetzung sei, dass sichere Drittstaaten den Grundsatz der Nichtzurückweisung vollumfänglich beachten sowie "angemessene Lebensbedingungen nach internationalen Standards bereitstellen". Diese könnten jedoch niedriger ausfallen als etwa im deutschen Sozialstaat.

Darüber hinaus heißt es in dem Gutachten, das vom Migrationsforscher Daniel Thym verfasst wurde, dass die Umsetzung dieses Modells "an eine Reihe rechtlicher, administrativer, diplomatischer und praktischer Bedingungen geknüpft" sei und "politischen Gestaltungswillen" voraussetze. Dazu solle der EU-Asylkompromiss an manchen Stellen nachjustiert werden. Die EU-Staaten müssten zudem dafür sorgen, dass "schnelle und faire Vorprüfungen" eingerichtet würden.

EU-Asylreform am Montag in Kraft getreten

Außerdem weist das Gutachten daraufhin, dass es nicht das "eine" Drittstaatenmodell gebe: "Diese können auf bestimmte Herkunftsländer, Reiserouten oder soziodemographische Teilgruppen beschränkt und erfolgreiche Modellprojekte schrittweise ausgeweitet werden", schreibt Thym.

Sollte die Bundesregierung ihren Widerstand gegen eine Drittstaatenlösung aufgeben, könnte sie "rasch" umgesetzt werden, sagte Thorsten Frei der "Rheinischen Post". Anders als beim britischen Modell, das einen Pakt mit Ruanda zur Abschiebung Asylsuchender vorsieht, wolle man die Debatte jedoch nicht auf ein Land "verengen", so Frei. Es gebe bereits jetzt zehn Länder außerhalb der EU, die nach deutschem Recht als sichere Herkunftsstaaten eingestuft seien. "Darunter etwa Ghana und der Senegal."

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Erst am vergangenen Montag war die EU-Asylreform in Kraft getreten. Mehr dazu lesen Sie hier. Die Reform sieht etwa neue Regelungen für Drittstaaten vor: Wer aus einem sicheren Drittstaat kommt oder sich dort länger aufgehalten hat, hat schlechtere Aussichten auf Asyl. Auch die Kriterien, wann ein Staat als sicherer Drittstaat eingestuft werden kann, wurden aufgeweicht. So reicht es künftig, wenn Teile des Landes als sicher gelten, der betreffende Staat muss zudem nicht die Genfer Flüchtlingskonventionen ratifiziert haben.

15 EU-Staaten fordern schärfere Asylregeln

Die EU-Staaten haben bis zum 11. Juni 2026 Zeit, den Kompromiss umsetzen. Ihre Pläne für die nationale Umsetzung müssen die Staaten allerdings schon bis zum 12. Dezember 2024 erstellen.

Bereits Mitte Mai hatten sich 15 EU-Staaten, darunter Dänemark, Italien, die Niederlande, und Österreich, mit einem Schreiben an die EU-Kommission, in dem sie eine weitere Verschärfung der Asylregeln forderten. Dabei geht es vor allem um leichtere Abschiebungen an Drittstaaten.

Verwendete Quellen
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