60 Jahre Bundesverfassungsgericht - Die wichtigsten Urteile

Das Bundesverfassungsgericht wird 60. Das letzte Urteil zum milliardenschweren Euro-Rettungsschirm fiel am 7. September 2011 - fast auf den Tag genau, als das Gericht vor 60 Jahren seine Arbeit aufnahm. "Es gibt zahlreiche Entscheidungen, welche die politische Kultur in Deutschland geprΓ€gt haben" sagt GerichtsprΓ€sident Andreas VoΓkuhle. Lesen Sie hier die wichtigsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts der vergangenen sechs Jahrzehnte.
Am Mittwoch feierte das Gericht mit einem Festakt in Karlsruhe seine offizielle "ErΓΆffnung" vor 60 Jahren. Dabei sprachen unter anderem BundesprΓ€sident Christian Wulff und Kanzlerin Angela Merkel vor ΓΌber 1000 GΓ€sten aus dem In- und Ausland - Europa war das beherrschende Thema.
"Ja" zu Europa - unter Vorbehalt
Denn vor allem in Europa-Fragen wurde Karlsruhe in den vergangenen Jahren immer deutlicher: Ja zur europΓ€ischen Integration, aber nur, wenn zugleich die Mitspracherechte des Bundestages gestΓ€rkt werden.
Die verfassungsrechtlichen Grundlinien fΓΌr seine Europa-Rechtsprechung hat das Gericht im Maastricht-Urteil von 1993, im Urteil zum Lissabon-Vertrag von 2009 und jetzt 2011 im Urteil zu den milliardenschweren Euro-Hilfen gezogen.
Karlsruhe billigte die Euro-EinfΓΌhrung
Im Maastricht-Urteil hatten die Karlsruher Richter betont, dass "mit einer fortschreitenden europΓ€ischen Integration auch eine fortschreitende Demokratisierung" einhergehen mΓΌsse. Das Gericht hatte 1993 die GrΓΌndung der EU durch den Maastricht-Vertrag von 1992 gebilligt. Die EinfΓΌhrung der Wirtschafts- und WΓ€hrungsunion war damals kein Anlass fΓΌr ein Stopp-Signal aus Karlsruhe.
Im Juni 2009 billigte das Bundesverfassungsgericht dann den EU-Reformvertrag von Lissabon unter Auflagen, stoppte aber zugleich dessen Unterzeichnung durch Deutschland.
Ein deutsches Begleitgesetz war verfassungswidrig, weil dem Bundestag und dem Bundesrat darin keine ausreichenden Beteiligungsrechte eingerΓ€umt wΓΌrden - das Gesetz wurde schlieΓlich im September 2009 nachgebessert.
GerichtsprΓ€sident Andreas VoΓkuhle sagte bei der UrteilsverkΓΌndung: "Das Grundgesetz sagt 'Ja' zu Lissabon, verlangt aber auf nationaler Ebene eine StΓ€rkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung."
Mehr Macht fΓΌr die EU?
Damals stellten die Richter noch etwas klar: Das Grundgesetz wΓΌrde den Beitritt zu einem europΓ€ischen Bundesstaat gar nicht erlauben. DafΓΌr wΓ€re eine neue Verfassung nΓΆtig. Doch erlaubt das Grundgesetz heute ΓΌberhaupt noch eine weitere MachtΓΌbertragung auf die EU und damit eine weitere europΓ€ische Integration? "Ich denke, der Rahmen ist wohl weitgehend ausgeschΓΆpft", so VoΓkuhle.