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Tabak-Mitarbeiter: Bundestag will Gratis-Zigaretten überprüfen


Steuervorteile für Tabak-Mitarbeiter
Bundestag will Gratis-Zigaretten überprüfen

Von Tibor Martini

Aktualisiert am 16.03.2018Lesedauer: 1 Min.
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31 Zigarettenpackungen in einem Tabak-Laden. So viele Packungen bekommen Mitarbeiter in der Tabakindustrie jeden Monat gratis und steuerfrei.Vergrößern des Bildes
31 Zigarettenpackungen in einem Tabak-Laden. So viele Packungen bekommen Mitarbeiter in der Tabakindustrie jeden Monat gratis und steuerfrei. (Quelle: Reuters-bilder)

Pro Monat konnten die Beschäftigten der Tabakindustrie bislang 600 Zigaretten kostenlos und steuerfrei von ihren Arbeitgebern erhalten. Der Bundestag will dem einen Riegel vorschieben.

Es ist absurd: Auf der einen Seite werden Zigaretten vom Gesetzgeber als so gesundheitsgefährdend angesehen, dass Werbung im Internet, in Radio- und TV-Spots und in Printmedien komplett verboten ist und beim Verkauf hohe Steuern anfallen. Auf der anderen Seite dürfen Tabakunternehmen jeden Monat 600 Zigaretten an Mitarbeiter verschenken – und zwar steuerfrei.

Den Fiskus kostet das laut Bundesrechnungshof pro Monat sechs Millionen Euro; die zusätzlichen Gesundheitsausgaben sind dabei noch nicht eingerechnet. Seit 1989 sind dem Staat dadurch laut tagesschau.de schon mehr als 171 Millionen Euro an Steuern entgangen.

Bundestag stimmt dem Bundesrechnungshof zu

Obwohl der Bundesrechnungshof seit 25 Jahren gegen dieses Privileg protestiert, blieb bislang alles beim Alten. Heute hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags der Haltung des Rechnungshofs angeschlossen und Finanzminister Olaf Scholz aufgefordert, die Regelung "kritisch zu überprüfen".

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Mit diesem Auftrag könnten nicht nur in der Tabakbranche Steuervorteile wegfallen. Der Bericht, den Scholz bis zum 31. März 2019 vorlegen muss, soll auch darüber Aufschluss geben, in welchen anderen Branchen ähnliche Privilegien existieren.

„Haustrunk“: Brauereimitarbeiter bekommen Bier

Eine ähnliche Situation existiert auch in vielen Brauereien. Dort ist der sogenannte „Haustrunk“, also käste- oder fassweise kostenloses Bier, ein häufiger Bestandteil des Lohns. Dieser Passus ist sogar in einem eigenen Paragrafen der Biersteuerverordnung festgehalten: „In zugelassenen Brauereien ist Bier von der Steuer befreit, das als Haustrunk unentgeltlich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgegeben wird.“

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