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Der Fall Puigdemont schnell erklärt: Wie geht es jetzt weiter?


Auslieferung beantragt
Wie es im Fall Puigdemont jetzt weitergeht

küp

Aktualisiert am 03.04.2018Lesedauer: 2 Min.
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Katalanische Demonstranten vor dem Gefängnis in Neumünster: Hier sitzt der ehemalige Chef der Regionalregierung von Barcelona in Untersuchungshaft.Vergrößern des Bildes
Katalanische Demonstranten vor dem Gefängnis in Neumünster: Hier sitzt der ehemalige Chef der Regionalregierung von Barcelona in Untersuchungshaft. (Quelle: Daniel Reinhardt/dpa-bilder)

Die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein will Carles Puigdemont nach Spanien ausliefern: Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Und welche Möglichkeiten bleiben dem 55-Jährigen?

Die deutsche Justiz ist zum Akteur im Konflikt zwischen der spanischen Zentralregierung und der Region Katalonien geworden. Die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein fordert, den katalanischen Separatisten und ehemaligen Chef der Regionalregierung in Barcelona, Carles Puigdemont, auszuliefern. Was bedeutet das und wie geht es in dem Fall jetzt weiter? Antworten auf die wichtigsten Fragen im Überblick:

Die Generalstaatsanwaltschaft hat einen Auslieferungshaftbefehl für Puigdemont beantragt: Was bedeutet das?
Der Antrag bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft eine Auslieferung Puigdemonts an Spanien für zulässig hält. Sie hält sowohl den Vorwurf der Rebellion als auch der Veruntreuung für gerechtfertigt. Es sei mit einem "ordnungsgemäßen Auslieferungsverfahren" zu rechnen und es bestehe Fluchtgefahr.

Wer entscheidet über eine Auslieferung?
Angeordnet wird die Auslieferungshaft durch das zuständige Oberlandesgericht (OLG), in diesem Fall in Schleswig. Das OLG kann den Auslieferungshaftbefehl nur ausstellen, wenn der Betroffene "dringend tatverdächtig" ist. Grundlage für die Inhaftierung Puigdemonts ist ein europäischer Haftbefehl der spanischen Justiz. Die Bundesregierung lehnt es bislang ab, Einfluss auf die Entscheidung der Justiz zu nehmen.

Was wird Puigdemont eigentlich vorgeworfen?
Die spanische Justiz wirft Puigdemont "Rebellion" und die Veruntreuung öffentlicher Gelder vor. Beide Vorwürfe beziehen sich auf das Referendum vom 1. Oktober, mit dem die damalige katalanische Regierung eine Loslösung der Region vom spanischen Zentralstaat erreichen wollte. Das Referendum, das die spanische Zentralregierung verfassungswidrig nennt, kostete rund 1,6 Millionen Euro. Rebellion geht nach spanischem Recht mit dem Aufruf zu Gewalt einher.

Gegen beide Vorwürfe hat Puigdemont beim Obersten Gerichtshof Spaniens Widerspruch eingelegt. Er habe nie zu Gewalt aufgerufen. Falls einige Bürger mehr als passiven Widerstand geleistet hätten, dann hätte es sich um isolierte Fälle gehandelt. Nur diese Bürger dürften dafür zur Verantwortung gezogen werden.

Dem Tatbestand Rebellion entspricht im deutschen Recht am ehesten der Straftatbestand des Hochverrats (Strafgesetzbuch, Besonderer Teil, Paragraf 81ff.) Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat nach Angaben des Linken-Abgeordneten Dieter Dehm festgestellt, dass Menschen, die wegen ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden, nicht ausgeliefert werden dürften; dies gelte auch in Bezug auf den europäischen Haftbefehl.

Wann wird über das Auslieferungsgesuch entschieden?
Die Entscheidung über den Auslieferungshaftbefehl liegt beim schleswig-holsteinischen OLG in Schleswig. Derzeit ist offen, wie lange der Entscheidungsprozess dauert. Wegen des schwierigen Sachverhalts könnte sich das Verfahren in die Länge ziehen. So könnte das Gericht für seine Entscheidung zum Beispiel Unterlagen aus Spanien anfordern.

Welche Möglichkeiten bleiben Puigdemont?
Sollte der Oberste Gerichtshof Spaniens den Widerspruch Puigdemonts abschmettern und das OLG in Schleswig seine Auslieferung veranlassen, bliebe dem Katalanen die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Sollte auch Karlsruhe seine Abschiebung bestätigen, bliebe Puigdemont noch der Weg vor den Europäischen Gerichtshof und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Was droht Puigdemont in Spanien?
Dem früheren Regionalpräsidenten und 24 Mitglieder seiner Regierung drohen im Falle einer Verurteilung in Spanien bis zu 30 Jahre Haft.

Verwendete Quellen
  • Mit Material von dpa und Reuters
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