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Kein Familiennachzug für die Mutter: Klage eines 13-Jährigen scheitert


Kein Familiennachzug für Mutter
Klage eines 13-Jährigen scheitert

Von afp, pdi

09.04.2018Lesedauer: 1 Min.
Flüchtlinge mit Koffern und Plastiktüten gehen an Unterkünften vorbei: Das Bundesverfassungsgericht wies eine Klage eines 13-jährigen Syrers zurück, der seine Mutter nach Deutschland holen wollte.Vergrößern des BildesFlüchtlinge mit Koffern und Plastiktüten gehen an Unterkünften vorbei: Das Bundesverfassungsgericht wies eine Klage eines 13-jährigen Syrers zurück, der seine Mutter nach Deutschland holen wollte. (Quelle: dpa-bilder)
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Ein junger Syrer scheitert mit einer Eilklage auf Familiennachzug seiner Mutter aus der Türkei vor dem Verfassungsgericht. Aber die Richter geben dem 13-Jährigen einen Tipp.

Die Eilklage eines 13-jährigen Syrers mit subsidiärem Schutz auf Nachzug seiner Mutter aus der Türkei ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Würde der Mutter die Einreise erlaubt, könne dies nicht mehr rückgängig gemacht werden, wenn sich im Hauptsacheverfahren erweise, dass die Frau eigentlich keinen Anspruch darauf habe, hieß es in dem veröffentlichten Beschluss.

Das Gericht verwies aber darauf, dass die Mutter womöglich ein Visum für den Familiennachzug "aus dringenden humanitären Gründen" bekommen könne. Dazu müsse der Junge ein mittlerweile erstelltes psychotherapeutisches Gutachten über eine Depression wegen Trennung von der Mutter zunächst beim Verwaltungsgericht geltend machen. Dabei könne das Verwaltungsgericht auch berücksichtigen, dass die Trennungszeit von fast drei Jahren "an der Grenze eines noch vertretbaren Zeitraums" liege.

Verwendete Quellen
  • afp
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