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Polizei Dresden und "Frontal 21": Das sind die Widersprüche


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Polizei Dresden und "Frontal 21": Das sind die Widersprüche

  • Lars Wienand
Von Lars Wienand

Aktualisiert am 23.08.2018Lesedauer: 5 Min.
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Diskussionen: Ein "Frontal 21"-Team wurde bei der Demonstration gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel von der Polizei nach eigenen Angaben 40 bis 45 Minuten festgehalten.Vergrößern des Bildes
Diskussionen: Ein "Frontal 21"-Team wurde bei der Demonstration gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel von der Polizei nach eigenen Angaben 40 bis 45 Minuten festgehalten. (Quelle: Screenshot Twitter/@gkdjournalisten/leer)

"Frontal 21" will belegen, dass die Polizei in Dresden sich leichtfertig zum Helfer rechter Demonstranten gemacht hat. t-online.de greift Ungereimtheiten auf.

Der Einsatz am Rande der Anti-Merkel-Demos in Dresden ist längst zum Politikum geworden: 45 Minuten lang wurde ein Kameramann mit seinem Kollegen von der Polizei festgehalten, weil es Ärger mit Anti-Merkel-Demonstranten gegeben hatte. Soweit bestätigt das auch die Polizei.

Inzwischen gibt es in sozialen Netzwerken vermehrt Berichte, dass auch bei anderen Kundgebungen rechter Gruppierungen Journalisten durch Anzeigen oder Beschwerden von Demonstrationsteilnehmern durch Polizisten vom Filmen oder Fotografieren abgehalten wurden.

Von dem Umgang mit dem Dresdner Fall wird deshalb Signalwirkung erwartet. Und die Festlegung von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte Empörung ausgelöst: "Die einzigen Personen, die in diesem Video seriös auftreten, sind Polizisten", hatte er getwittert.

Der Deutsche Journalistenverband spricht dagegen von einem "durch nichts zu rechtfertigenden Eingriff in die Pressefreiheit". ZDF-Chefredakteur Peter Frey hat eine "klare Einschränkung der freien Berichterstattung" kritisiert. In "Frontal 21" am Dienstag ab 21 Uhr hat das ZDF in einem Minutenprotokoll seine Karten auf den Tisch gelegt*.

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Vorher hatte die Dresdner Polizei den Ablauf geschildert und erklärt, wieso sie die Vorwürfe für nicht zutreffend hält. "Nach bisheriger Prüfung stellen sich die Fakten wie folgt dar", heißt es in der Pressemitteilung. t-online.de ergänzt, was in der Pressemitteilung der Polizei fehlt oder missverständlich ist.

"Nachdem eine Versammlung am Bernhard-von-Lindenau-Platz gegen 17.30 Uhr beendet war, begaben sich einige Teilnehmer in Richtung Messegelände. Dort wollten sie offenbar an einer weiteren Versammlung teilnehmen, die gegen 18.30 Uhr startete.

Auf dem Weg über die Pieschener Allee machte ein Filmteam Aufnahmen von diesen Personen – unter anderem von einem 43-jährigen Dresdner."

  • t-online.de: Auf dem Weg war der Kameramann alleine, Kollege Arndt Ginzel kam erst hinzu, nachdem die Polizei den Kameramann aufgehalten hatte. Das ist auf den Videobildern zu sehen und wird später eine Rolle spielen.

"Dies führte zu einer verbalen Auseinandersetzung, bei der es insbesondere um die Rechtmäßigkeit der Filmaufnahmen bzw. dem Recht am eigenen Bild ging."

"Um dieser drohenden Eskalation entgegen zu wirken, schritten Einsatzkräfte ein und trennten die beiden Lager. In der Folge stellten die Beamten die Personalien aller Beteiligten fest und versuchten, den Vorfall aufzuklären."

  • Das Filmen dort war nach Ansicht von Medienrechtlern rechtmäßig. Nach dem Medienprivileg gelten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung zum Einverständnis Fotografierter nicht. Im Kunsturhebergesetz, das das Recht am eigenen Bild regelt, heißt es, dass "Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Anlässen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben" auch ohne Einwilligung veröffentlicht werden können.
  • Ein Sprecher der Polizei erklärt dazu auf Nachfrage, eine solche tiefergehende rechtliche Bewertung könne von den Kräften der Bereitschaftspolizei nicht sofort erwartet werden. Außerdem habe die Maßnahme der Gefahrenabwehr gedient, um die aufgehitzte Lage zu beruhigen und die körperliche Unversehrtheit auch der Journalisten sicherzustellen. Die Aufnahme von Personalien sei Teil der Maßnahme zur Gefahrenabwehr. "Die Polizei will dann wissen, mit wem sie es zu tun hat."

"Im Zuge des Gespräches erstattete der 43-Jährige Anzeige gegen einen der Journalisten, der ihn beleidigt haben soll."

  • Vom Beginn der polizeilichen Maßnahme bis zu diesem Zeitpunkt waren bereits 18 Minuten vergangenen. Erst nach 18 Minuten – laut Polizei zur Aufklärung des rechtmäßigen Filmens und zur Gefahrenabwehr – kommt die Anzeige ins Spiel. Der Polizeisprecher dazu: "Wenn Polizeiarbeit ordentlich gemacht wird, dann dauert das." Die Maßnahme sei aber dem Ende entgegen gegangen, "die Journalisten hätten sicher kurz danach gehen können, wenn die Anzeige nicht gekommen wäre".
  • In dem "Frontal 21"-Beitrag heißt es, dass die Polizei die Journalisten nach kurzer Zeit eigentlich hatte gehen lassen und dann wieder zurückholte, um die Presseausweise noch einmal zu prüfen.*
  • Der Kameramann bot an, die von ihm gefilmte Beleidigungsszene zu zeigen. Dann sei zu sehen, dass eine ganz andere Person den 43-Jährigen als "fetten Hartz IV-Empfänger beleidigt habe. Ginzel sagte am Freitag zu t-online.de: "Diese Person und ich sehen uns so ähnlich wie Bud Spencer und Terrence Hill." Die Polizisten wollten die Bilder nicht sehen. Diese tiefergehende Ermittlungsarbeit sei auch nicht Aufgabe der Bereitschaftspolizisten, so der Polizeisprecher. Ihm zufolge hätte das den Fall auch vielleicht noch weiter in die Länge gezogen.

"Als Reaktion erstattete dieser wiederum Anzeige gegen den 43-Jährigen. Dies führte letztlich dazu, dass die polizeilichen Maßnahme im Rahmen der Anzeigenaufnahme weitere Zeit andauerte."

  • Es gibt einen Strafantrag – von dem 43-Jährigen. Ginzel hatte den Polizisten gesagt, dass er dann auch Anzeige erstatte wegen Verleumdung. Mehr als den Zuruf dazu gab es bisher nicht. Ohne einen weiteren Strafantrag folgen keine weiteren Schritte.

"Der Leiter der Polizeidirektion Dresden, Polizeipräsident Horst Kretzschmar (58): 'In dem Fall lagen uns Strafanzeigen vor, was uns keinen Ermessensspielraum mehr ließ. Die Identitätsfeststellung aller Beteiligten war unumgänglich. Wenn wir Kenntnis von einer möglichen Straftat erlangen, sind wir nach dem Legalitätsprinzip verpflichtet, Ermittlungen in alle Richtungen einzuleiten und das ohne Ansehen der Person. Vor diesem Hintergrund distanziert sich die Dresdner Polizei in aller Deutlichkeit von den erhobenen Vorwurf.'

"Weiter stellt Horst Kretzschmar fest: 'Mir ist die Gewährleistung der Ausübung der Grundrechte aller besonders wichtig. Dieser Fakt darf nicht in Frage stehen. Daher freue ich mich, dass das Frontal21 Team meine Einladung zu einem persönlichen Gespräch heute angenommen hat.

Zum Schluss merkt Horst Kretzschmar an: 'Es ist eine Tatsache, dass die Polizeibeamten die ganze Zeit über ruhig und besonnen agierten. Die beiden Journalisten haben durch ihr Verhalten wenig dazu beigetragen, dass die Maßnahmen der Polizei schneller abgeschlossen werden konnten. Im Übrigen steht jedem Betroffenen der Rechtsweg offen, wenn er Zweifel an der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen hat.'“

Einen ganz neuen Aspekt bekam das Thema dann am Dienstag: Pegida beklagte "Zensur" und den "Entzug des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung". Mit eigenen Übertragungen ihrer Kundgebungen und Spaziergänge und dem Filmen der Teilnehmer hat die Gruppe nämlich keine Probleme. Doch während der jüngsten Demonstration am Montag wurde die Seite von Gründer Lutz Bachmann von Facebook gesperrt, die laufende Übertragung brach ab.

Das angesprochene Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gilt allerdings gegenüber staatlichen Stellen, nicht gegenüber Privatunternehmen.

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Anm. d. Red.: * An diesen Stellen wurde der Beitrag nach Ausstrahlung von Frontal 21 aktualisiert.

** Diese Stelle wurde am Mittwochabend nach der Mitteilung des Innenministeriums aktualisiert.

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