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17. Jahrestag von "9/11": Zehnmal Terroralarm im deutschen Luftraum seit 2001


17. Jahrestag von "9/11"
Zehnmal Terroralarm im deutschen Luftraum seit 2001

Von dpa
Aktualisiert am 10.09.2018Lesedauer: 3 Min.
Nach dem Anschlag aufs World Trade Center in New York am 11.Vergrößern des BildesNach dem Anschlag aufs World Trade Center in New York am 11. September 2001 rückte die Möglichkeit von Flugzeugen als Terrorwaffe ins Bewustsein der Öffentlichkeit. (Quelle: Hubert Boesl/Archiv./dpa)

Berlin (dpa) - Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA ist zehnmal Terroralarm wegen verdächtiger Flugzeuge im deutschen Luftraum ausgelöst worden.

Nach einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linken-Bundestagsabgeordneten Alexander Neu ereigneten sich alle Fälle innerhalb der letzten sieben Jahre, der jüngste liegt nur knapp eineinhalb Monate zurück: Am 23. Juli wurde Terroralarm ausgelöst, weil ein Flugzeug, zu dem kein Funkkontakt bestand, von seiner Flugroute abwich.

In acht der zehn Fälle wurden "Eurofighter"-Kampfjets der Bundeswehr losgeschickt, um die Lage zu klären. Die Einsätze dauerten im Schnitt 45 bis 60 Minuten, dann war der Verdacht ausgeräumt.

Die Anschläge vom 11. September 2001 jähren sich an diesem Dienstag zum 17. Mal. Damals wurden vier Passagierflugzeuge von islamistischen Terroristen gekapert. Zwei wurden in das World Trade Center in New York gesteuert, bei einem war das Verteidigungsministerium in Washington das Ziel, ein weiteres wurde in Pennsylvania zum Absturz gebracht.

In Deutschland werden etwa 10 bis 20 Mal im Jahr die aus zwei Bundeswehr-"Eurofightern" bestehenden Alarmrotten der Luftwaffe aus dem ostfriesischen Wittmundhafen oder dem bayerischen Neuburg an der Donau losgeschickt, um Unregelmäßigkeiten im deutschen Luftraum zu klären. Im Fachjargon wird das "Alpha Scramble" genannt. Besteht der Verdacht, dass ein Flugzeug aus terroristischen oder anderen Motiven als Waffe missbraucht werden könnte, erfolgt die Einstufung als "Suspected Renegade" (mutmaßlicher Abtrünniger).

Die meisten der zehn "Renegade"-Fälle im deutschen Luftraum blieben von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt. Ursache für den Terroralarm können Pilotenfehler, technische Probleme oder auch eine verdächtige Herkunft des Flugzeugs sein. So flog am 31. März 2012 ein in Nigeria gestohlen gemeldetes Flugzeug in den deutschen Luftraum. Am 25. September 2013 verletzte eine Maschine über München den anlässlich des Oktoberfests gesperrten Luftraum. Am 11. Oktober 2014 leitete ein Pilot ohne Autorisierung den Sinkflug ein. Am 19. Februar 2017 sendete ein Pilot, der Funkprobleme hatte, versehentlich den Transpondercode für eine "Entführung".

In drei Fällen wurde der Alarm von Passagieren verursacht:

- Am 27. November 2015 versuchte ein aggressiver Passagier in das Cockpit einer Maschine einzudringen.

- Am 21. Mai 2016 gab es eine "unklare Sicherheitslage mit Entführungsverdacht".

- Am 30. Dezember 2016 behauptete ein Passagier, eine Bombe zu besitzen, und wollte ein Flugzeug nach Prag umleiten.

Ein "Renegade"-Alarm kann bis zur Evakuierung oder Abschaltung von Atomkraftwerken führen, wenn der Verdacht nicht schnell genug ausgeräumt wird. So wurden erst im Februar AKWs in Niedersachsen und Schleswig-Holstein kurzzeitig geräumt.

Ausgelöst wird der Terroralarm im Gefechtsstand der Nato-Luftverteidigung im nordrhein-westfälischen Uedem. Sobald dort der diensthabende Offizier den "Renegade"-Fall erklärt, kümmert sich die Bundeswehr um das weitere Vorgehen. Die Alarmrotten können innerhalb von 15 Minuten aufsteigen.

Bei einer realen Terrorgefahr ist der Einsatz militärischer Mittel auch im Inland in "äußersten Ausnahmefällen" von "katastrophischen Dimensionen" erlaubt. So steht es in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2012. Die Formulierung zielt vor allem auf die Abwehr terroristischer Anschläge aus der Luft oder von See, weil der Polizei dafür die Mittel fehlen - sie verfügt beispielsweise nicht über Kampfjets oder Kriegsschiffe.

Der Handlungsspielraum ist allerdings begrenzt. Die Jagdflugzeuge dürfen nach geltender Rechtslage eine Passagiermaschine im Ernstfall zwar abdrängen, aber nicht abschießen, wenn Unbeteiligte an Bord sind.

Nach einem "Renegade"-Fall kann das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung eine Untersuchung einleiten, wenn der Verdacht auf Fehlverhalten der Flugzeugbesatzung besteht. "Gegebenenfalls wird ein Bußgeldbescheid erlassen oder ein Verwarnungsgeld erhoben", heißt es in der Antwort der Bundesregierung. In wievielen Fällen eine solche Sanktion erfolgte, ist nicht bekannt. Auch zur Frage einer Strafverfolgung der Passagiere, die Terroralarm ausgelöst haben, gab es keine Angaben.

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