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Deutschlands Markt für Irans Raketen bleibt unter Verschluss


Bundesregierung gibt keine Auskunft
Deutschlands Markt für Irans Raketen bleibt unter Verschluss

  • Jonas Mueller-Töwe
Von Jonas Mueller-Töwe

19.03.2019Lesedauer: 2 Min.
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Start einer Langstreckenrakete vom Typ "Shahab 3" im Iran 2006: Das Regime arbeitet laut Geheimdiensten weiter an kernwaffenfähigen Trägersystemen – und versucht, Technologie und Material dafür in Deutschland zu besorgen.Vergrößern des Bildes
Start einer Langstreckenrakete vom Typ "Shahab 3" im Iran 2006: Das Regime arbeitet laut Geheimdiensten weiter an kernwaffenfähigen Trägersystemen – und versucht, Technologie und Material dafür in Deutschland zu besorgen. (Quelle: imago-images-bilder)

Die Bundesregierung hält weiter unter Verschluss, wie oft der Iran im Verdacht steht, sich in Deutschland Raketen- oder Nukleartechnologie zu beschaffen. Eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag schafft keine Klarheit.

Ermittler gehen immer wieder Verdachtsfällen nach, dass sich der Iran in Deutschland Technologie für sein Raketen- und sein Atomprogramm beschafft. Doch wie oft, machen Behörden und Bundesregierung weiterhin nicht öffentlich. In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag, die t-online.de vorliegt, heißt es: "Eine länderspezifische Statistik im Außenwirtschaftsbereich wird beim Zollkriminalamt nicht geführt." Die Auskunftserteilung obliege in Einzelfällen den zuständigen Staatsanwaltschaften.

Auch Zollkriminalamt lehnte Anfragen ab

Bereits im August 2018 hatte t-online.de über die zahlreichen Verdachtsmomente der deutschen Geheimdienste berichtet – die tatsächliche Zahl der Ermittlungsverfahren wollte das Zollkriminalamt allerdings nicht offenlegen. Auch Anfragen von t-online.de mithilfe des Informationsfreiheitsgesetzes lehnten die Behörde und das ihr übergeordnete Bundesfinanzministerium ab. Die Bundesregierung bleibt eine konkrete Antwort nun erneut schuldig, zieht sich auf fehlende Statistiken zurück und betont, die Auskunftspraxis sei nicht geändert worden. Das ist allerdings nicht korrekt.

Bis ins Jahr 2004 hatte die Bundesregierung die Daten des Zollkriminalamts noch länderspezifisch und detailliert in ihren Rüstungsexportberichten aufgeschlüsselt. Dort war zu lesen, wie viele Verfahren eingeleitet wurden, um welche Güter es ging und wie die Verfahren endeten. So war beispielsweise nachzuvollziehen, wie oft wegen mutmaßlichen Straftaten im Zusammenhang mit dem iranischen Raketenprogramm ermittelt wurde und wie viele Verfahren den mutmaßlich widerrechtlichen Export anderer Rüstungsgüter in den Iran zum Gegenstand hatten. In späteren Berichten fehlen die Angaben allerdings.

Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, kritisiert die Auskunftspraxis zu den Ermittlungsverfahren. "Die Bundesregierung möchte in dieser Angelegenheit offenbar nicht mit offenen Karten spielen. Hier muss es endlich wieder Transparenz geben", sagte Jelpke im Gespräch mit t-online.de. Die Bundesregierung drücke sich um die Beantwortung der Frage.

Verfassungsschutz geht zahlreichen Verdachtsfällen nach

Die UN-Sicherheitsratsmächte und Deutschland hatten 2015 mit dem Iran ein Atomabkommen ausgehandelt, um das Mullah-Regime daran zu hindern, nukleare Waffen zu entwickeln und zu bauen. Zusätzlich zu seinem derzeit scheinbar weitgehend auf Eis gelegten Atomprogramm treibt der Iran allerdings seit 1977 sein Raketenprogramm weiter voran. Embargovorschriften verbieten in Deutschland die Ausfuhr dafür notwendiger Materialien. Der Verfassungsschutz mehrerer Bundesländer geht jedoch davon aus, dass der Iran versucht, in Deutschland Technologie für nuklear bestückbare ballistische Trägersysteme zu beschaffen.


Auf die Presseanfrage von t-online.de hin hatte sich das Zollkriminalamt auf die Zuständigkeit der Justizbehörden zurückgezogen. Den Antrag im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes lehnte die Behörde ab, da bei den Ermittlungen immer eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundesnachrichtendienst beziehungsweise dem Bundesamt für Verfassungsschutz erfolge – deswegen sei das Zollkriminalamt vom Informationsanspruch in dieser Hinsicht ausgenommen. Die Bundesregierung gibt nun an, es gebe überhaupt keine Statistik. Dass die Angaben in den Rüstungsexportberichten bis ins Jahr 2004 auftauchen, erwähnt sie nicht.

Verwendete Quellen
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