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Klage gescheitert: Polizei muss rechte "Feindeslisten" nicht veröffentlichen


Klage gescheitert
Polizei muss rechte "Feindeslisten" nicht veröffentlichen

Von dpa, jmt

Aktualisiert am 19.08.2019Lesedauer: 2 Min.
Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden: "Feindeslisten" von Rechtextremen müssen nicht veröffentlicht werden.Vergrößern des BildesDas Verwaltungsgericht in Wiesbaden: "Feindeslisten" von Rechtsextremen müssen nicht veröffentlicht werden. (Quelle: imago-images-bilder)
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Rechtsextremisten verfassten sogenannte "Feindeslisten" mit Hunderten Namen. Ein Aktivist hatte auf Veröffentlichung geklagt, aber das zuständige Gericht hat das nun abgelehnt.

Das Bundeskriminalamt muss von Rechtsextremisten zusammengestellte Namenslisten weiterhin nicht veröffentlichen. Ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden wurde am Montag nach einstündiger mündlicher Verhandlung eingestellt.

Ein Journalist und Aktivist hatte unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz die Herausgabe einer als "Feindesliste" bekannt gewordenen Datensammlung erzwingen wollen. Das BKA hatte ihm das verweigert.

Vor Gericht beriefen sich Vertreter der Behörde auf ein laufendes Ermittlungsverfahren beim Generalbundesanwalt und erklärten sich für nicht zuständig. Der Anwalt des Klägers zeigte sich verwundert darüber: Seit 2018 korrespondiere der Aktivist mit der Behörde – vom Generalbundesanwalt sei nie die Rede gewesen.

Richter Hans-Hermann Schild gab dem Anwalt in diesem Punkt Recht: Die Behörde habe "rumgeeiert", die Schreiben seien "nebulös" und bestenfalls "semiprofessionell". Das BKA muss die Hälfte der Verfahrens- und Gerichtskosten tragen. Dem Kläger riet Schild, es als Journalist über das Presserecht zu versuchen: "Da haben Sie viel größere Chancen."

Auf den Listen stünden Tausende Personen, "die vom BKA alleingelassen werden", sagte Kläger Arne Semsrott vor Beginn der Verhandlung. "Das ist höchst verantwortungslos." Die Prepper-Gruppe "Nordkreuz" habe geplant, die Gelisteten an einem Tag X zu eliminieren.


Die Polizei in Hessen kontaktiert hingegen alle Personen, die auf den Namenslisten rechtsextremer Gruppen auftauchen. "Aktuell informiert das Hessische Landeskriminalamt die insgesamt rund 1.100 hessischen Betroffenen und bietet Beratung an", sagte ein Sprecher des Landeskriminalamts. Das Schreiben enthalte neben der Gefährdungsbewertung auch die Angabe, welche persönlichen Datensätze auf der Liste zu finden sind. "Die Betroffenen haben die Möglichkeit, sich persönlich oder telefonisch beraten zu lassen."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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