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Verfassungswidrig? Gutachten zweifelt Soli-Pläne der Regierung an


Verfassungswidrig?
Gutachten zweifelt Soli-Pläne der Regierung an

Von afp
Aktualisiert am 30.08.2019Lesedauer: 2 Min.
Olaf Scholz bei einer Pressekonferenz in Berlin: Der Finanzminister hatte seinen Gesetzentwurf zum Soli vergangene Woche vorgestellt.Vergrößern des BildesOlaf Scholz bei einer Pressekonferenz in Berlin: Der Finanzminister hatte seinen Gesetzentwurf zum Soli vergangene Woche vorgestellt. (Quelle: Archivbild/Gregor Fischer/dpa-bilder)
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Die Bundesregierung will den Soli 2020 abschaffen. Ein Rechtsgutachten des Bundestages kommt zu dem Schluss, dass diese Pläne keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben.

In einem neuen Gutachten äußern Experten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Koalitionspläne zur Abschaffung des Soli. Es bestehe ein "sehr hohes Risiko", dass das Bundesverfassungsgericht eine Erhebung des Solidaritätszuschlags ab 2020 "für verfassungswidrig erklärt", heißt es in der am Freitag veröffentlichten Expertise.

Darin heben die Wissenschaftler hervor, ein "beachtlicher und auch renommierter Teil der Fachliteratur" sei der Ansicht, dass mit Ablauf des Solidarpakts II die verfassungsmäßige Rechtfertigung für die Erhebung des Solidaritätszuschlags als Ergänzungsabgabe entfalle. Diese Bewertung habe auch Auswirkungen auf die 90-Prozent-Lösung des Koalitionsvertrages und des aktuellen Regierungsentwurfs.

Soli soll 2021 für die meisten enden

In der Folge berge "jedwede Erhebung des Solidaritätszuschlags über 2019 hinaus – sei es auch nur von höheren Einkommensgruppen und Unternehmen – ein hohes Risiko der Verfassungswidrigkeit in sich", warnen die Autoren des 23-seitigen Gutachtens.

Das Bundeskabinett hatte vergangene Woche den Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) gebilligt, der ab 2021 gut 90 Prozent der Steuerzahler von der Ergänzungsabgabe befreit. Für weitere 6,5 Prozent wird der Zuschlag abgeschmolzen. Der Solidarpakt II läuft Ende des Jahres aus. Die Union strebt eigentlich eine hundertprozentige Abschaffung des Soli an, hat diese Forderung aber nicht im Koalitionsvertrag mit der SPD durchsetzen können. Den Gesetzentwurf von Scholz trug sie als ersten Schritt nun mit.

Ministerien weisen Bedenken zurück

Das Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium wiesen die Bedenken des Wissenschaftlichen Dienstes zurück. Der Gesetzentwurf zur Soli-Abschaffung sei auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft worden und diese sei bejaht worden, erklärten Sprecher beider Ministerien in Berlin.

Der CSU-Finanzexperte Hans Michelbach forderte im Lichte des neuen Gutachtens, die Pläne für eine teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags müssten "grundsätzlich" neu überdacht werden. Das Parlament dürfe nicht "blindlings in einen Verfassungskonflikt hineinstolpern, wenn es seine Aufgabe als Kontrollorgan der Regierung ernst nimmt", warnte Michelbach.


Das Gutachten mache einmal mehr deutlich, "dass wir ein umfassendes Soli-Abschaffungsgesetz beschließen müssen". Die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zum Haushaltsüberschuss im ersten Halbjahr 2019 zeigten zudem, dass es ausreichend große Spielräume dafür gebe, fügte der Bundestagsabgeordnete hinzu.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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