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Kindesmissbrauch: Ermittler dürfen künstliche Videos zur Strafverfolgung nutzen


Kampf gegen Kindesmissbrauch
Ermittler dürfen künstlich erzeugte Porno-Videos nutzen

Von dpa
17.01.2020Lesedauer: 2 Min.
Screenshot vom Login-Bereich einer Kinderporno-Plattform: Ermittler dürfen künftig künstlich erzeugte Missbrauchsvideos nutzen, um die Täter zu verfolgen.Vergrößern des BildesScreenshot vom Login-Bereich einer Kinderporno-Plattform: Ermittler dürfen künftig künstlich erzeugte Missbrauchsvideos nutzen, um die Täter zu verfolgen. (Quelle: dpa-bilder)
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Im Internet kursieren grausame Videos missbrauchter Kinder. Männer sprechen in Chaträumen kleine Mädchen an. Bisher hat die Polizei kaum Chancen, an die Täter ranzukommen. Das ändert sich jetzt.

Ermittler bekommen im Kampf gegen Kindesmissbrauch neue Möglichkeiten. Wie der Bundestag am Freitag beschloss, dürfen sie sich künftig mit künstlich am Computer erzeugten Missbrauchsvideos in Internetforen einschleichen. Zugang zu solchen Tauschbörsen bekommt man oft nur, wenn man selbst Bilder oder Videos mit grausamen Missbrauchsszenen hochlädt. Bisher konnten die Ermittler in diese Kreise nicht eindringen, da sie dazu selbst eine Straftat hätten begehen müssen.

"Wir dürfen nie vergessen, dass hinter kinderpornografischen Bildern schreckliche Missbrauchstaten an Kindern stehen", betonte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Sie wolle den Ermittlern alle Instrumente an die Hand geben, um Täter, Hintermänner und Portalbetreiber schneller zu verurteilen. "Diese computergenerierten Bilder sehen echten Bildern täuschend ähnlich, zeigen aber niemals echte Kinder", betonte sie.

Viele Bedenken unter Bundestagsabgeordneten

Die künstlichen Missbrauchsvideos dürfen künftig nur dann genutzt werden, wenn sich die Taten nicht anders aufklären lassen und ein Gericht zustimmt. Außerdem dürfen zur Herstellung keinerlei Abbildungen echter Menschen verwendet werden. In der Bundestagsdebatte sagten Abgeordnete mehrerer Fraktionen, es gebe Bedenken, so noch mehr Missbrauchsmaterial in Umlauf zu bringen – es wiege aber schwerer, dass man so endlich die Chance habe, besser an die Täter ranzukommen.

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Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, warnte, die künstlichen Videos dürften "nur als Ultima Ratio in Umlauf gebracht werden". "Aber wir sollten uns dieser Möglichkeit der Verbrechensbekämpfung nicht berauben", sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Täter im Darknet "völlig ungeniert und unbehelligt"

Auch der Kinderschutzbund sprach sich trotz zahlreicher Bedenken dafür aus, im Kampf gegen Kindesmissbrauch Lockvögel und animierte Bilder einzusetzen. "Unser Rechtsstaat muss auch im Netz handlungsfähig bleiben", forderte Verbandspräsident Heinz Hilgers. Derzeit könnten Täter im sogenannten Darknet "völlig ungeniert und unbehelligt Gewaltdarstellungen austauschen".

Mit dem neuen Gesetz wird auch bereits der Versuch strafbar, in sozialen Medien sexuelle Kontakte zu Kindern anzubahnen. Anders als bisher können künftig auch Täter bestraft werden, die zwar glauben, sie kommunizierten mit einem Kind – tatsächlich antwortet ihnen aber ein verdeckter Ermittler, der sich als Kind ausgibt. "Die Täter handeln in der gleichen schrecklichen Absicht, das Vertrauen eines Kindes für eine spätere Missbrauchstat zu gewinnen", begründete Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) die Änderung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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