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Thüringen-Krise: Strafanzeigen nach Ministerpräsidentenwahl


Folgen der Polit-Manöver
Zahlreiche Strafanzeigen nach Skandal-Wahl in Thüringen

Von dpa
Aktualisiert am 29.02.2020Lesedauer: 2 Min.
Björn Höcke, Thüringer AfD-Fraktionschef, gratuliert Thomas Kemmerich nach dessen Vereidigung im Thüringer Landtag: Kemmerich wurde mit einer Stimme Vorsprung gewählt.Vergrößern des BildesBjörn Höcke, Thüringer AfD-Fraktionschef, gratuliert Thomas Kemmerich nach dessen Vereidigung im Thüringer Landtag: Kemmerich wurde mit einer Stimme Vorsprung gewählt. (Quelle: Star-Media/imago-images-bilder)
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Nötigung von Verfassungsorganen, Verunglimpfung des Staates – die Wahl Thomas Kemmerichs zum Ministerpräsidenten Thüringens beschäftigt die Justiz.

Die umstrittene Ministerpräsidentenwahl Anfang Februar in Thüringen beschäftigt auch die Justiz. Insgesamt seien dort bislang etwa 20 Strafanzeigen im Zusammenhang mit der Wahl des FDP-Fraktionsvorsitzenden Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten eingegangen, sagte eine Sprecherin der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft in Jena. Diese Anzeigen richteten sich sowohl gegen Bundes- als auch Landespolitiker. Nähere Angaben zu den Angezeigten könne sie nicht machen.

Die große Mehrzahl der Strafanzeigen sei direkt bei der Staatsanwaltschaft Erfurt eingegangen, fünf der Anzeigen seien an die Generalstaatsanwaltschaft geschickt worden. Kemmerich war am 5. Februar mit den Stimmen von FDP, CDU und AfD zum Regierungschef in Thüringen gewählt worden. Dabei hatte die AfD im dritten Wahlgang zwar einen eigenen Kandidaten aufgestellt, dann aber mutmaßlich geschlossen nicht für diesen, sondern für Kemmerich gestimmt. Er konnte damit eine Ja-Stimme mehr auf sich vereinen als der Kandidat von Rot-Rot-Grün, Ex-Ministerpräsident Bodo Ramelow. Die Wahl war geheim. Die Abstimmung und ihr Ablauf haben teilweise gravierende Folgen – seither steckt Thüringen in einer politischen Krise.

Vorwürfe bisher juristisch haltlos

Turba sagte, in den eingegangenen Strafanzeigen würde den Politikern wegen der Wahl, aber auch wegen des Nachgangs der Abstimmung eine Vielzahl von Delikten vorgeworfen. Darunter seien Nötigung von Verfassungsorganen, Wahlfälschung, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole sowie die Verletzung von Vertraulichkeit des Wortes. Das, was an diesen Vorwürfen bislang geprüft wurde, ist allerdings juristisch offenbar ziemlich haltlos. "Bisher konnte in keinem der geprüften Fälle ein Anfangsverdacht bejaht werden beziehungsweise es wurde kein wirksamer Strafantrag gestellt", sagte Turba.

Nicht alle Anzeigen werden laut Turba nun in Thüringen bearbeitet. Der Vorwurf, im Nachgang der Wahl sei es zu einer Nötigung von Verfassungsorganen gekommen, müsse qua Gesetz vom Generalbundesanwalt geprüft werden, sagte sie. Für die Bearbeitung der restlichen Vorwürfe sei die Staatsanwaltschaft Erfurt zuständig. Mindestens eine Strafanzeige mit dem Vorwurf "Nötigung von Verfassungsorganen" stammt nach Fraktionsangaben vom Vorsitzenden der AfD-Landtagsfraktion Björn Höcke.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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