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Coronavirus-Krise: Bundesregierung will Lohnlücken bei Kurzarbeitergeld abfedern


Corona-Krise
Bundesregierung will Lohnlücken bei Kurzarbeitergeld abfedern

Von dpa
18.03.2020Lesedauer: 2 Min.
Reaktion auf Corona-Krise: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will "unverhältnismäßige Lohneinbrüche" bei einem Arbeitsausfall wegen Kinderbetreuung vermeiden.Vergrößern des Bildes
Reaktion auf Corona-Krise: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will "unverhältnismäßige Lohneinbrüche" bei einem Arbeitsausfall wegen Kinderbetreuung vermeiden. (Quelle: imago-images-bilder)
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In der Corona-Krise bewahrt Kurzarbeit viele Menschen vor der Arbeitslosigkeit. Doch damit sind finanzielle Einbußen verbunden. Arbeitsminister Huberts Heil setzt genau da an – und denkt besonders an Eltern.

In der Corona-Krise wollen Politik und Sozialpartner Lohnlücken beim Kurzarbeitergeld gemeinsam abfedern. Das sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch nach einem Spitzentreffen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften in Berlin. Außerdem sollten "unverhältnismäßige Lohneinbrüche" bei einem Arbeitsausfall wegen notwendiger Kinderbetreuung vermieden werden.

Nächste Gespräche am Donnerstag

"Wir werden dazu Gesetze machen", sagte Heil. Darüber werde man am Donnerstag in der Bundesregierung sprechen und in der kommenden Woche im Bundestag beraten. Es gehe darum, den Eltern in Deutschland ein Signal zu geben, dass sie in dieser Situation nicht mit unverhältnismäßigen Lohneinbußen zu rechnen hätten. Nach Angaben von Heil geht es um eine Lohnfortzahlung durch die Arbeitgeber, die sich das Geld dann vom Staat zurückholen könnten. Dazu werde das Kabinett voraussichtlich am Montag einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen.

Bundesweit gibt es bereits einen Ansturm von Unternehmen auf das erweiterte Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise. Die Firmen beantragen die Leistung in großem Stil bei den örtlichen Stellen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagte in Berlin, "dass es momentan einen enormen Anstieg an Beratungsbedarf gibt". Viele Unternehmen wollten Kurzarbeitergeld erstmals in Anspruch nehmen.

Bundesagentur übernimmt 60 Prozent des Lohnausfalls

Das erleichterte Kurzarbeitergeld fließt rückwirkend zum 1. März. Die BA übernimmt 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent. Betriebe können Kurzarbeitergeld nutzen, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind – statt wie bisher ein Drittel. Den Arbeitgebern werden zudem die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet. Auch Zeitarbeitsunternehmen können die Leistung anzeigen.

Heil sagte mit Blick auf das Kurzarbeitergeld, die Bundesagentur für Arbeit habe einen Puffer von 26 Milliarden Euro. Ziel sei es, Firmen zu erhalten und Entlassungen zu verhindern.

Heils Ankündigung zu Lohnausfällen

Heil hatte bereits deutlich gemacht, dass er Lohnausfälle durch Kurzarbeitergeld möglichst gering halten will. "Es ist so, dass die Arbeitgeber durchaus auch mehr zahlen können", sagte Heil am Mittwoch in der ARD zudem. Es werde daher in Gesprächen mit der Wirtschaft auch darum gehen, "wie wir Lohnlücken schließen, um Kaufkraft zu sichern, gerade auch für Einkommensschwache". Beschäftigte mit geringem Einkommen könnten bei einem Nettoeinkommensverlust von 40 Prozent nicht lange über die Runden kommen.

Die Sprecherin des Arbeitsministeriums verwies darauf, dass für bedürftige Menschen die Grundsicherung gesichert sei: "Alle Leistungen werden gezahlt." Geprüft werde auch ein unbürokratischer Zugang zur Grundsicherung für Selbstständige.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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