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Lübcke-Prozess: Gericht zeigt Video mit Geständnis


"Was ich tat, war eigener Antrieb"
Lübcke-Prozess: Gericht zeigt Video mit Geständnis

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 18.06.2020Lesedauer: 2 Min.
Stephan E. (l.): Der Angeklagte im Mordfall Walter Lübcke wird in den Gerichtssaal im Oberlandesgericht geführt.Vergrößern des BildesStephan E. (l.): Der Angeklagte im Mordfall Walter Lübcke wird in den Gerichtssaal im Oberlandesgericht geführt. (Quelle: Kai Pfaffenbach/Reuters-Pool/dpa-bilder)
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Im Mordprozess um Walter Lübcke sind Vernehmungsvideos der Polizei gezeigt worden. Der Anwalt des Hauptangeklagten prangert Fehler im Gespräch an. Stephan E. sagt aus.

Mit einem der zentralen Beweismittel ist der Prozess um den Mordfall Walter Lübcke fortgesetzt worden. Im Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt wurde am Donnerstag eine Videoaufzeichnung des ersten, inzwischen widerrufenen Geständnisses des Hauptverdächtigen Stephan Ernst gezeigt. Darin spricht der Angeklagte unter anderem darüber, wie er sich 2010 von der rechtsextremen Szene abgewendet habe. Doch Überfremdungsängste und schließlich die Flüchtlingskrise 2015 hätten ihn erneut radikalisiert, schilderte er den Vernehmungsbeamten.

Anwalt: "Video ist nicht vollständig"

Der Mitangeklagte Markus H. habe dabei eine entscheidende Rolle gespielt. E. sagte aber auch: "Man kann dieser Person nicht den Vorwurf machen, dass sie mich zu irgendetwas angestiftet hat. Was ich tat, habe ich aus eigenem Antrieb gemacht."

Um die Tatnacht und den Mord an Lübcke ging es in dem ersten Teil des am Donnerstag im Gerichtssaal vorgespielten Videos nicht. Am Nachmittag sollten weitere Teile gezeigt werden. Frank Hannig, Verteidiger des Angeklagten, kritisierte die Verwendung des Videos als Beweismittel: "Es ist nicht rechtmäßig zustande gekommen, es ist nicht vollständig." So sei E. damals übermüdet gewesen, habe unter Einfluss eines Beruhigungsmittels gestanden. Ein langes Vorgespräch zum Geständnis sei nicht dokumentiert worden.

Verteidiger wirft dem Gericht Befangenheit vor

Der heutige Prozesstag wurde zuerst verzögert. Die Verteidiger der beiden Angeklagten stellten Befangenheitsanträge gegen das Gericht. Darin ging es um eine Äußerung des Vorsitzenden Richter Thomas Sagebiel beim Prozessauftakt, der in Richtung der Angeklagten gesagt hatte: "Hören Sie nicht auf Ihre Verteidigung, hören Sie auf mich."

Der Verteidiger des Hauptangeklagten Stephan E., Mustafa Kaplan, begründete seinen Antrag damit, dass es dem Gericht offenbar darum gehe, Unfrieden zwischen den Angeklagten und ihren Verteidigern zu stiften.

Stephan E. ist als mutmaßlicher Haupttäter angeklagt, laut Anklage handelte er aus rechtsextremistischen Motiven. Mitangeklagt wegen Beihilfe zum Mord ist Markus H. Der CDU-Politiker Lübcke war in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses in Nordhessen mit einem Kopfschuss getötet worden.

Rentner soll zum Mord an Lübcke aufgerufen haben

Parallel zum Prozess ist in Gelnhausen ein Rentner vor Gericht gekommen, der im Internet zum Mord an Lübcke aufgerufen haben soll. Unter anderem soll der 71 Jahre alte Mann geschrieben haben, der Kasseler Regierungspräsident "gehört auf der Stelle abgeknallt". Die Anklage wertet dies als einen öffentlichen Aufruf zu einer Straftat, wie ein Sprecher des Amtsgerichts mitteilte.

Der 71-Jährige veröffentlichte demnach in einer Chat-Gruppe insgesamt zwei Hasskommentare zu einer Rede Lübckes. Die private Gruppe hatte rund 3.000 Abonnenten. Die Verhandlung soll am 30. Juni mit der Vernehmung eines weiteren Zeugen fortgesetzt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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