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Corona-Krise: Gericht kippt Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein


Nun auch im Norden
Gericht kippt Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein

Von dpa
Aktualisiert am 23.10.2020Lesedauer: 2 Min.
Strandkörbe in Travemünde: Das Beherbergungsverbot wurde nun auch in Schleswig-Holstein gekippt.Vergrößern des BildesStrandkörbe in Travemünde: Das Beherbergungsverbot wurde nun auch in Schleswig-Holstein gekippt. (Quelle: Susanne Hübner/imago-images-bilder)
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Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat das Beherbergungsverbot für Touristen aus Corona-Risikogebieten als rechtswidrig eingestuft. Es folgt damit Entscheidungen in anderen Bundesländern.

Schleswig-Holsteins Oberverwaltungsgericht hat das sogenannte Beherbergungsverbot für Touristen aus Corona-Hotspots gekippt. Das Gericht in Schleswig stufte die Regelung am Freitag in einem Eilverfahren als rechtswidrig ein. Zwei Hotelbetriebe hatten dagegen geklagt. Die Regelung sei für außer Vollzug gesetzt, bis eine Entscheidung in der Hauptsache getroffen ist.

Dieser Beschluss ist laut Gericht allgemeinverbindlich, sodass sich jede Person darauf berufen könne und künftig auch von Gerichten und Behörden zu beachten sei. Er ist zudem unanfechtbar. Die Schleswiger Richter folgten damit Gerichtsentscheidungen in anderen Bundesländern.

Gericht: Schwere wirtschaftliche Nachteile abwenden

"Veranlasst ist die Entscheidung durch die dringende Notwendigkeit, schwere wirtschaftliche Nachteile für die im Land existierenden Beherbergungsbetriebe abzuwehren", erläuterte das OVG. Dazu zählen auch die von den beiden Antragstellerinnen betriebenen Resorts beziehungsweise Hotels in Travemünde, Grömitz und auf Sylt.

Nach der bisher geltenden Beherbergungsregel dürfen Touristen aus Gebieten mit hohen Corona-Zahlen – ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen – im Norden nur dann in Hotels oder Ferienwohnungen übernachten, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Test vorlegen. Dies verstößt laut OVG gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung.

Das Beherbergungsverbot war nur in einigen Bundesländern eingeführt worden und in fast allen wieder abgeschafft worden. Nur in Sachsen-Anhalt gilt es noch.

RKI: Virus breitet sich derzeit vor allem bei privaten Begegnungen aus

Angesichts der neuesten Erkenntnisse des Robert Koch-Instituts nehme die Ausbreitung des Coronavirus gerade in privaten Haushalten und bei privaten Begegnungen zu. Ansteckungen in Hotels seien eher selten. Unter diesen Umständen erweise sich das allein für die Anreise von Beherbergungsgästen zu touristischen Zwecken geltende Verbot als eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung gegenüber solchen Personen, die zu anderen als touristischen, aber ebenfalls privaten Zwecken anreisten – um die Familie zu besuchen, ein Sorge- und Umgangsrecht wahrzunehmen oder um sich um schutzbedürftige Personen zu kümmern.

Hinzu komme, dass Hotels im Gegensatz zu privaten Quartieren über entsprechende Hygienekonzepte verfügten, sodass der Aufenthalt dort für die Verbreitung des Virus "nicht (erheblich) ursächlich" sei. "Die Landesregierung nimmt den Beschluss des OVG zur Kenntnis und wird diesen in ihre weitere Meinungsbildung einbeziehen", sagte Regierungssprecher Peter Höver der Deutschen Presse-Agentur.

Gericht hatte vergangene Woche Beherbergungsverbot bestätigt

Noch am 15. Oktober hatte das OVG in einem anderen Eilverfahren das sogenannte Beherbergungsverbot bestätigt. Ohne das Verbot könnten Touristen aus Risikogebieten unkontrolliert ins Land kommen, hatten die Schleswiger Richter damals argumentiert.

In der Landesregierung aus CDU, Grünen und FDP hatten sich die Liberalen in dieser Woche von dem sogenannten Beherbergungsverbot für Touristen aus Corona-Hotspots abgesetzt und dessen Aus gefordert. Nach bisherigem Stand wollten sich die Spitzen der Jamaika-Koalition am Montag weiter mit dem Thema befassen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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