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AfD-Hochstapler-Affäre: Mary Khan-Hohloch erhebt Vorwürfe


Hochstapler-Affäre in der AfD
Dieser Schuss geht nach hinten los

  • Annika Leister
  • Jonas Mueller-Töwe
Von Annika Leister, Jonas Mueller-Töwe

Aktualisiert am 05.09.2023Lesedauer: 4 Min.
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Kandidatin Khan-Hohloch: "Studium der Religionswissenschaften, Öffentliches Recht und Schwerpunkt Europarecht"Vergrößern des Bildes
Khan-Hohloch: Sie schwieg lange – nun trifft sie mit einem Schreiben einen wunden Punkt. (Quelle: dpa/dpa)

Vorwürfe von Lebenslauf-Hochstapelei und Filz erschüttern die AfD. Mindestens ein Landesverband muss jetzt wohl ein Amt neu besetzen – weitere könnten folgen.

Die Pistole auf die Brust: So wollte der Landesvorstand Brandenburg in der Hochstapler-Affäre der AfD eigentlich aufräumen. Von der AfD-Europawahlkandidatin Mary Khan-Hohloch (Listenplatz 14) forderte er die Vorlage von Abschluss- und Arbeitszeugnissen bis zum 2. September.

Der Schritt war nicht nur ein Misstrauensvotum gegen das eigene Verbandsmitglied Khan-Hohloch. Ihr werfen Parteikollegen Falschangaben bei ihrer Bewerbung auf der Europawahlversammlung in Magdeburg Anfang August vor. Er war auch ein Affront gegen den eigenen Bundesvorstand.

Angriff auf Partei und Vorstand

Die Parteispitze hatte sich nach immer neuen t-online-Enthüllungen zu Arno Bausemer (Listenplatz 10) dem massiven Druck der Basis gebeugt und selbst eine Prüfung aller 35 Europa-Kandidaten angekündigt. Allerdings eine wesentlich laxere und langsamere, als es die Basis für erforderlich erachtet.

Der Brandenburger Landesvorstand wollte deswegen selbst für Aufklärung sorgen. Doch die Kandidatin spielt nicht mit und geht stattdessen zum Frontalangriff auf die eigene Partei über: Khan-Hohloch weigert sich in ihrem Antwortschreiben nicht nur, Dokumente vorzulegen. Sie erhebt nun ihrerseits Vorwürfe.

Die Folge: Die AfD dürfte nun nicht nur in Brandenburg dazu gezwungen sein, ein Amt neu zu besetzen. Kollateralschäden des Konfrontationskurses könnten mindestens auch in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Hessen zu beklagen sein.

In Khan-Hohlochs Schreiben, das den Landesvorstand Brandenburg am Freitag erreichte, führt sie vor allem zwei Gründe an, warum sie keine Belege für ihre Angaben auf der Europawahlversammlung vorlegen will. Erstens sei der Landesvorstand für eine solche Prüfung nicht zuständig, sondern der Bundesvorstand, der die Europawahlversammlung verantworte. Der vom Bundesvorstand initiierten Prüfung wolle sie nachkommen.

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Zweitens – und das wird für die Partei nun zum kritischen Punkt – solle sie ihre Dokumente dem Datenschutzbeauftragten des Landesverbandes, Daniel Friese, vorlegen. Der aber sei Mitglied im AfD-Landesvorstand und Angestellter des AfD-Landtagsabgeordneten Andreas Galau, der ebenfalls im Vorstand sitzt.

Damit, schreibt Khan-Hohloch weiter, befinde sich Friese in einem "evidenten Abhängigkeitsverhältnis" und könne nicht gewährleisten, "neutral und unabhängig" zu arbeiten. Mehr noch: Sie habe bereits die Datenschutzbeauftragte des Landes Brandenburg, Dagmar Hartge, zurate gezogen. Und die habe schriftlich mitgeteilt, "dass Herr Daniel Friese kein Datenschutzbeauftragter sein könne".

"Grundsätzlich unvereinbar"

Zumindest das, was Khan-Hohloch zum Vorstandsposten schreibt, trifft in der Sache voll zu. Auf Anfrage von t-online kündigte ein Sprecher der Landesdatenschutzbeauftragten an, die Bestellung des AfD-Datenschutzbeauftragten zu prüfen. Denn: Der Datenschutzbeauftragte müsse unabhängig sein, das sei so vorgeschrieben.

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Schon das spreche gegen die Bestellung einer Person, die der Leitung "der verantwortlichen Stelle" angehöre. Interessenskonflikte seien außerdem zu vermeiden. Ein solcher Interessenskonflikt sei aber "gerade dann anzunehmen", wenn der Datenschutzbeauftragte "die eigene Datenverarbeitung kontrollieren" müsse.

Das Fazit der Landesdatenschützer: "Im Ergebnis halten wir somit die Bestellung des Mitglieds des Landesvorstands einer Partei als Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragten für grundsätzlich unvereinbar mit den datenschutzrechtlichen Voraussetzungen."

Für den Landesvorstand bedeutet das: Er hätte Daniel Friese eigentlich nie zum Datenschutzbeauftragten ernennen dürfen. Im schlimmsten Fall könnte ihm deswegen sogar ein Bußgeldverfahren drohen.

Dass Khan-Hohloch mit dem Datenschutzbeauftragten einen wunden Punkt getroffen hat, dürfte einigen im Landesvorstand gleich bewusst gewesen sein – und ist vermutlich der Hauptgrund, warum der Brandenburger Vorstand nach Ablauf der Frist für Khan-Hohloch erst einmal auf öffentlichkeitswirksame Mitteilungen verzichtete.

Nach Informationen von t-online entschied man in der regulären Sitzung am Sonntag, Khan-Hohlochs Vorwürfe zuerst juristisch zu prüfen und sich an diesem Dienstagabend noch einmal gesondert zu dem Fall zu besprechen.

Auch Hochstapler-Kandidat Bausemer könnte Amt verlieren

Mit der sehr klaren Einschätzung der Landesdatenschutzbehörde bahnt sich allerdings eine folgenschwere Entwicklung in der Hochstapler-Affäre an – denn nicht nur in Brandenburg hat die AfD einen Mann aus dem eigenen Vorstand als Datenschutzbeauftragten berufen. In Björn Höckes Landesverband Thüringen ist sein Co-Vorsitzender Stefan Möller Datenschutzbeauftragter. In Hessen ist es Vorstandsmitglied John Csapo.

Und in Sachsen-Anhalt hat ebenfalls laut Parteiangaben ein Vorstandsmitglied den Posten inne. Dort heißt dieser Mann ausgerechnet: Arno Bausemer.

Und Bausemer ist in der Hochstapler-Affäre neben Khan-Hohloch der zweite Kandidat, dessen Lebenslauf in der Basis für Aufregung sorgt. Wie Recherchen von t-online enthüllten, hatte Bausemer in seiner Bewerbung zur Europawahlversammlung wohlklingende Qualifikationen angegeben, von denen kaum eine stimmte: einen Berufsabschluss als Journalist, bekannte Medien als Arbeitsreferenzen, über zehn Jahre als Geschäftsführer eines mittelständischen Betriebs und 15 Jahre Berufserfahrung außerhalb der Politik.

Tatsächlich entsprach nur weniges davon den Tatsachen. Einen Berufsabschluss erwarb er nicht, die Arbeitsreferenzen waren Hilfstätigkeiten und eine Ausbildung hatte er abgebrochen. Geschäftsführer war Bausemer ebenfalls nie, wie er zuletzt selbst einräumte.

Das könnte Bausemer nicht nur den Listenplatz kosten, wie Mitglieder der Basis seit Wochen fordern. Sondern dank Khan-Hohlochs Beschwerde nun auch noch den Posten als Datenschutzbeauftragter der Partei. Auch dort prüft der öffentliche Landesdatenschutzbeauftragte den Vorgang. Welche Folgen Khan-Hohlochs Frontalangriff für die anderen Landesverbände hat, bleibt abzuwarten.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • Anfrage an die Pressestelle der Datenschutzbeauftragten Brandenburgs
  • Anfrage an den Datenschutzbeauftragen Sachsen-Anhalts
  • Schreiben von Khan-Hohloch an den Landesvorstand Brandenburg
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