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Hanf-Legalisierung: Länder wollen Legalisierung am 1. April verhindern


Kritik der Justizminister
Länder wollen Hanf-Legalisierung am 1. April verhindern

Von afp, t-online
29.02.2024Lesedauer: 2 Min.
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Mitten in Deutschland: Hier wächst schon Cannabis im Millionenwert - in gigantischem Ausmaß. (Quelle: t-online)
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Eigentlich soll Cannabis am 1. April in Deutschland legal werden. Doch das droht nun an den Bedenken mehrerer Bundesländer zu scheitern.

Mehrere Bundesländer wollen das Inkrafttreten der Cannabis-Legalisierung zum 1. April verhindern und um sechs Monate verschieben. Der nordrhein-westfälische Landesjustizminister Benjamin Lambach (Grüne) erklärte gegenüber dem digitalen Medienhaus "Table.Media", dass die Zeit von fünf Wochen zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes "nicht annähernd" ausreiche, "damit die Staatsanwaltschaften und Gerichte in Nordrhein-Westfalen die Regelungen zum rückwirkenden Straferlass fristgerecht umsetzen können".

Allein in Nordrhein-Westfalen müsse "in zehntausenden Fällen geprüft werden, ob verhängte Strafen ganz oder teilweise zu erlassen sind", erklärte Limbach. Auf diese Problematik habe er früh hingewiesen, sei damit aber von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht gehört worden.

Justizministerin wirft Bund "Ignoranz" vor

Auch die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) zeigte sich verärgert, weil die Justiz mit der geplanten Amnestie in rund 16.000 Fällen überfordert sei. "Es wird unweigerlich landauf, landab zu rechtswidrigen Zuständen und zu Entschädigungspflichten kommen", sagte Wahlmann zu Table.Media.

"Wenn der Bund die Justizbehörden der Länder sehenden Auges in eine solche Situation laufen lässt, zeugt das von einer gehörigen Ignoranz gegenüber den tatsächlichen Gegebenheiten", sagte die Ministerin weiter. Das Mindeste, auf das sich die Bundesregierung nun einlassen müsse, sei eine Verschiebung des Inkrafttretens um sechs Monate.

Im Bundesrat, der sich in seiner nächsten Sitzung am 22. März mit dem Gesetzentwurf befasst, zeichnet sich dem Bericht zufolge eine Mehrheit für die Anrufung eines Vermittlungsausschusses ab. In den kommenden Tagen werden sich die Ausschüsse des Bundesrats mit dem Gesetz befassen. Zwar ist die Zustimmung des Bundesrates für das Gesetz nicht nötig. Allerdings kann er es mit einem Einspruch verzögern und dadurch Nachbesserungen erwirken.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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