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AfD-Abgeordneter Gunnar Beck soll Immunität verlieren


Neue Ermittlungen
AfD-Abgeordneter Beck soll Immunität verlieren


08.04.2024Lesedauer: 2 Min.
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Gunnar Beck: Der AfD-Politiker stellt sich als Kandidat zur Europawahl.Vergrößern des Bildes
Gunnar Beck: Der AfD-Politiker und Europa-Kandidat der Partei hat mal wieder Ärger mit der Justiz. (Quelle: picture alliance/Inga Kjer)

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf will erneut gegen Gunnar Beck (AfD) ermitteln. Nun hat der Rechtsausschuss des Europaparlaments beschlossen, dem Antrag stattzugeben. Das letzte Wort hat das Parlament.

Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments empfiehlt, die parlamentarische Immunität des AfD-Abgeordneten Gunnar Beck aufzuheben. Das bestätigte nach der Ausschusssitzung am Montagabend der stellvertretende Ausschussvorsitzende Sergey Lagodinsky (Grüne) auf Anfrage von t-online. Hintergrund ist ein Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, die erneut gegen Beck ermitteln will.

Welchen Vorwürfen die Behörde nachgeht, ist unklar. Die Staatsanwaltschaft betonte, es gelte die Unschuldsvermutung. Becks Verteidiger teilte t-online auf Anfrage mit, das Verfahren sei zunächst eingestellt worden. Nun solle es nach einem "Wechsel in der sachbearbeitenden Zuständigkeit aus politischen Gründen" wieder aufgenommen werden. Der Antrag zur Aufhebung der Immunität werde "trotz mangelnden Tatverdachts oder allenfalls eventueller Geringfügigkeit gestellt".

Ein "Professor" und zwei Urteile

Erst im November 2023 war Beck zum zweiten Mal wegen des mutmaßlichen Missbrauchs eines Professorentitels verurteilt worden. Das erste Urteil war nach einem Formfehler aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Amtsgericht Neuss zurückverwiesen worden. Das zweite Urteil reduzierte die Geldstrafe von 9.200 auf 6.900 Euro, ist aber ebenfalls noch nicht rechtskräftig, da Beck Berufung eingelegt hat. Derzeit ist das Landgericht Düsseldorf mit der Sache befasst.

Beck hatte im letzten Europa-Wahlkampf öffentlich einen Professorentitel geführt, ohne habilitiert zu sein. Seine Verteidigung geht davon aus, dass seine Tätigkeit an einer britischen Universität als "Reader" beziehungsweise "Barrister-at-Law" (Rechtsanwalt) "rechtsvergleichend in Deutschland durchaus mit dem Titel 'Professor' gleichzusetzen" sei. Das Wissenschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen und die Gerichte folgten der Argumentation aber bislang nicht.

Ob die Staatsanwaltschaft Düsseldorf neue Ermittlungen einleiten darf, wird final das Europäische Parlament entscheiden. Üblicherweise folgt das Plenum aber der Empfehlung des Rechtsausschusses.

Beck ist nicht der einzige aktuelle Europa-Kandidat der AfD, der aufgrund hochtrabender Angaben im Lebenslauf Schwierigkeiten hat. Recherchen von t-online beschäftigten im vergangenen Jahr über Wochen Parteibasis, Landesvorstände und Bundesvorstand. Der Hochstapler Arno Bausemer wurde daraufhin mit einer parteiinternen Ämtersperre belegt, darf aber weiter kandidieren und wird voraussichtlich wie Beck ins Parlament einziehen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
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