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Abtreibung: CSU-Frau Dorothee Bär hinterfragt Unabhängigkeit der Kommission


"Von der Ampel bestellt"
Paragraf 218: CSU hinterfragt Unabhängigkeit der Kommission

Von dpa
10.04.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 169831629Vergrößern des BildesDorothee Bär (Archivbild): Die CSU-Politikerin hinterfragt die Unabhängigkeit der Expertenkommission zur Arbtreibung. (Quelle: IMAGO/Jean MW)
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Eine Expertenkommission hat eine Lockerung des Abtreibungsrechtes vorgeschlagen. Dorothee Bär behauptet nun, dass die Regierung den Vorschlag beeinflusst habe.

In der Diskussion um eine Reform des Abtreibungsparagrafen 218 hat Unionsfraktionsvize Dorothee Bär die Arbeit der von der Regierung eingesetzten Expertenkommission kritisiert. "Die Kommission hat wenig überraschend geliefert, was von der Ampel bestellt wurde", sagte die CSU-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). "Ideologie setzt hier die politische Agenda dieser Bundesregierung, nicht die Bedürfnisse der Menschen."

Einem "Spiegel"-Bericht zufolge will eine Arbeitsgruppe unabhängiger Experten der Bundesregierung die generelle Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen innerhalb der ersten zwölf Wochen empfehlen. Das Nachrichtenmagazin bezog sich auf den Abschlussbericht der Kommission, die die Bundesregierung mit der Prüfung dieser Frage beauftragt hatte. Laut "Spiegel" legen die Experten der Bundesregierung nahe, die grundsätzliche Rechtswidrigkeit von Abbrüchen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen zu überdenken. Offiziell vorgestellt wird der Bericht am kommenden Montag.

Fassungslosigkeit bei Dorothee Bär

Bär sei fassungslos, dass der Lebensschutz des ungeborenen Kindes offenbar keine Rolle mehr spielen solle, so die 45-Jährige. "Das Lebensrecht Ungeborener ist verfassungsrechtlich geschützt. Es gibt keinen Grund, aus einem Unrecht ein vermeintliches Menschenrecht der selbstbestimmten Frau zu zimmern. Ein Recht auf Abtreibung haben die Frauen in Deutschland bereits."

Eine Abtreibung ist in Deutschland nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich strafbar, es sei denn, sie findet innerhalb der ersten zwölf Wochen statt und die Frau hat sich zuvor beraten lassen. Nicht strafbar ist ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte in der Vergangenheit mehrfach angedeutet, dass sie sich eine Neuregelung vorstellen könne.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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