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Ökonomin Grimm will bei Rente und Pflege kürzen


"Nicht mehr finanzierbar"
Ökonomin schlägt Kürzung bei der Rente vor

Von t-online
10.08.2025 - 02:52 UhrLesedauer: 2 Min.
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Veronika Grimm ist Mitglied des Sachverständigenrats der Bundesregierung. Sie fordert eine Kürzung bei Sozialleistungen. (Quelle: IMAGO/imago)
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Die "Wirtschaftsweise" Veronika Grimm hält Kürzungen bei Renten, Pflege- und Krankenversicherung für notwendig. Hintergrund ist die angespannte Finanzlage der Sozialversicherungen.

Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm hat angesichts steigender Kosten Kürzungen bei Sozialleistungen für notwendig erklärt. Sie forderte mehr Ehrlichkeit darüber, welche Leistungen bezahlbar seien. Wer sich Pflegeleistungen leisten könne, solle diese auch selbst finanzieren, sagte Grimm der Funke Mediengruppe.

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Als Beispiel nannte sie die sogenannte Haltelinie in der Rente, die aus ihrer Sicht langfristig nicht finanzierbar sei. Ähnlich sehe es in der Pflege aus, wo ebenfalls Kürzungen nötig sein könnten. Schon jetzt lägen die Lohnnebenkosten bei 42 Prozent, bis zum Ende der Legislaturperiode könnten es 45 Prozent werden. "Wenn man den Menschen Versprechungen macht, die man am Ende nicht halten kann, dann sorgen sie nicht privat vor, obwohl viele es könnten", sagte sie.

Die Haltelinie in der Rente ist eine gesetzliche Vorgabe, die sicherstellt, dass das Rentenniveau nicht unter einen bestimmten Wert sinkt. Konkret bedeutet das: Das Rentenniveau misst, wie hoch die Rente eines Durchschnittsverdieners im Verhältnis zu seinem früheren Einkommen ausfällt. Die aktuell geltende Haltelinie garantiert, dass das Rentenniveau mindestens 48 Prozent beträgt. Das Ziel dieser Regel ist, das Absinken der Renten im Verhältnis zu den Löhnen zu verhindern – was allerdings langfristig mehr Geld im System erfordert.

Neues Rentengesetz beschlossen

Das Bundeskabinett hat ein Gesetz beschlossen, das ein stabiles Rentenniveau bis 2031 sichern soll. Zudem werden ab 2027 für vor 1992 geborene Kinder drei statt zweieinhalb Jahre Erziehungszeit bei der Rente angerechnet. Finanziert werden die Verbesserungen vor allem mit Steuermitteln, allerdings soll der Rentenbeitrag ab 2027 von 18,6 auf 18,8 Prozent steigen.

Zu langfristigen Reformen will eine Kommission ab 2026 Vorschläge erarbeiten. Zwischen Union und SPD gibt es dabei noch keine Einigung. Laut Gesetzentwurf werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber bereits ab 2027 leicht höhere Beiträge zahlen müssen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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