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Sicherheitspaket verabschiedet: Das steht im neuen Gesetz


Nach Terror in Solingen
Das steht im umstrittenen Ampel-Sicherheitspaket

Von t-online, das

Aktualisiert am 18.10.2024Lesedauer: 3 Min.
imago images 0757134675Vergrößern des BildesMesser im Schaufenster eines Messerladens (Symbolbild): Das Messerverbot soll künftig ausgeweitet werden. (Quelle: IMAGO/Wolfgang Maria Weber/imago)

Nach dem Messeranschlag von Solingen hat sich die Bundesregierung auf ein "Sicherheitspaket" geeinigt. Nun wurde der Vorschlag der Ampelregierung vom Bundestag angenommen.

Der Bundestag hat das "Sicherheitspaket" der Ampel verabschiedet. Insgesamt stimmten 367 Abgeordnete mit Ja, 281 Abgeordnete lehnten den Entwurf der Ampelfraktionen ab. Vier Abgeordnete enthielten sich.

Das Gesetz ist in Teilen im Bundesrat zustimmungspflichtig. Nur kurz nach der Verabschiedung im Bundestag aber lehnte die Länderkammer den Entwurf der Ampel teilweise ab. Mehr dazu lesen Sie hier.

Die Bundesregierung hatte sich auf das Gesetz als Konsequenz auf die tödlichen Messerattacken von Solingen verständigt. Es enthält verschiedene Maßnahmen zum Schutz vor islamistischem Terror, gegen irreguläre Migration und zur Verschärfung des Waffenrechts.

Ein Überblick über die wichtigsten Vorhaben:

Mehr Messerverbote

Es soll in Zukunft ein generelles Messerverbot bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen und im Fernverkehr gelten. Das gilt sowohl für den Fernverkehr mit Bahnen, Bussen als auch Schiffen. Künftig sollen auch Springmesser weitestgehend verboten werden. Ausnahmen können etwa für Jäger gelten. Die Länder sollen auch die Möglichkeit erhalten, kriminelle Brennpunkte selbstständig als absolute Messerverbotszonen auszuweisen.

Zudem werden nun mehr Behörden abgefragt, wenn es um die Erteilung oder den Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis geht. Bundesländer dürfen nun außerdem selbstständig Messerverbotszonen an Bahnhöfen verhängen.

Mehr Kompetenzen für die Polizei

Bei der Überwachung der Waffen- und Messerverbote sind zusätzliche Befugnisse für stichprobenartige, verdachtsunabhängige Kontrollen durch die Sicherheitsbehörden geplant. Verschärft werden auch Zuverlässigkeitsprüfungen, um zu verhindern, dass Extremisten in den Besitz von Waffen kommen. Zudem soll die Ausweisung von Ausländern erleichtert werden, wenn Straftaten mit Waffen begangen wurden.

Vorgehen gegen Islamismus

Wenn Gefahr im Verzug ist, können der BKA-Chef und seine Vize zudem für maximal drei Tage auch ohne Erlaubnis eines Gerichts biometrische Daten im Internet abgleichen. Ursprünglich waren diese Befugnisse auch für Abteilungsleiter geplant. Präventions- und Deradikalisierungsprogramme sollen verstärkt werden.

Mehr Abschiebungen, weniger Sozialleistungen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erhält künftig die Möglichkeit, biometrische Daten im Internet abzugleichen, um die Identitäten von Asylsuchenden zu überprüfen. Zwischen Bund und Ländern wird eine Taskforce eingerichtet, um die Rückführung von Flüchtlingen aufgrund des sogenannten Dublin-Verfahrens zu verbessern.

Die Dublin-Verordnung sieht vor, dass über den Asylstatus eines Flüchtlings dort entschieden wird, wo er zuerst den Boden der Europäischen Union betreten hat. Falls ein Geflüchteter im Rahmen dieser Verordnung künftig aus Deutschland abgeschoben werden soll, sollen ihm alle Sozialleistungen bis zu seiner Abschiebung gestrichen werden. Mit der Änderung will die Bundesregierung den Druck auf ausreisepflichtige Flüchtlinge erhöhen, sich selbst mit den Abschiebebehörden in Verbindung zu setzen oder freiwillig auszureisen.

Wenn auch Kinder von den Streichungen betroffen sind, sollen Ausnahmen möglich sein. Zusätzliche Bedingung für die Kürzungen, dass das Bamf die Ausreise für "rechtlich und tatsächlich möglich" hält.

Anders als ursprünglich geplant, soll es bei Flüchtlingen, die in ihr Heimatland zurückreisen, nicht in jedem Fall Konsequenzen für ihren Schutzstatus geben. Er wird nur dann aberkannt, wenn die Heimreise "sittlich zwingend geboten" ist.

Geflüchteten soll bereits nach der geltenden Rechtslage bei schweren Straftaten Schutz verweigert oder aberkannt werden können. Künftig soll bei der Entscheidung auch zwingend berücksichtigt werden, ob Straftaten aus einem antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen, geschlechtsspezifischen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggrund begangen wurden.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen AFP und dpa
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