Trotz Krieg Kein voller Flüchtlingsstatus für Syrer im Wehrdienstalter

Ein 20-jähriger Flüchtling aus Syrien, der in seiner Heimat keinen Militärdienst leisten wollte, erhält nach einer Gerichtsentscheidung keinen vollen Flüchtlingsstatus in Deutschland.
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hob am Donnerstag eine Entscheidung der Vorinstanz auf, den jungen Mann als Flüchtling nach der Genfer Konvention anzuerkennen. Solch eine Anerkennung hätte ihm einen Familiennachzug ermöglicht, den er derzeit nicht beanspruchen kann. Ihm wird nur ein eingeschränkter Schutz gewährt.
Verletzung der Menschenrechte mit hoher Wahrscheinlichkeit
Das OVG konnte nicht feststellen, dass Flüchtlinge, die sich dem Wehrdienst in Syrien entzogen hätten, bei einer Rückkehr als politische Gegner angesehen und verfolgt würden. Die Zuerkennung des vollen Flüchtlingsstatus erfordere jedoch, dass dem Mann mit hoher Wahrscheinlichkeit eine schwere Verletzung seiner Menschenrechte aus politischen oder religiösen Gründen drohe.
Der am Niederrhein lebende 20-Jährige sagte, dass er das Urteil akzeptiere. "So sind die deutschen Gesetze", sagte er laut einem Dolmetscher. Der verheiratete Mann war 2014 aus Syrien geflohen. Seitdem hat er nach eigenen Angaben seine Familie nicht mehr gesehen.