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Laut Bundespolizei: Fast jede zweite Abschiebung scheitert


Laut Bundespolizei
Fast jede zweite Abschiebung scheitert

Von dpa
Aktualisiert am 24.05.2018Lesedauer: 1 Min.
Bundespolizei und Asylbewerber im Shuttle-Bus zum Flugzeug: Viele Piloten wollen nichts mit der Rückführung von Flüchtlingen zu tun haben. (Archivbild)Vergrößern des BildesBundespolizei und Asylbewerber im Shuttle-Bus zum Flugzeug: Viele Piloten wollen nichts mit der Rückführung von Flüchtlingen zu tun haben. (Archivbild) (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-bilder)
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Beinahe jede zweite Rückführung von Asylbewerbern in Deutschland scheitert. Die Behörden treffen die Personen nicht an oder Piloten weigern sich, die Flüchtlinge in ihre Heimat zu fliegen.

In den ersten drei Monaten dieses Jahres ist einem Medienbericht zufolge fast jede zweite geplante Abschiebung in Deutschland abgebrochen worden. Wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstag) unter Berufung auf die Bundespolizei berichten, wurden im ersten Quartal 5.548 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben. Im selben Zeitraum hätten die Behörden 4.752 Rückführungen im Vorfeld abbrechen müssen, etwa weil die betreffenden Personen nicht angetroffen worden seien. In 75 Fällen hätten Piloten oder ihre Fluggesellschaften die Beförderung verweigert.

Im Jahr 2017 wurden dem Bericht zufolge 314 Abschiebungen aus diesem Grund abgebrochen, 2016 waren es 139 Fälle. Jörg Handwerg, Vorstandsmitglied bei der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit, rechtfertigte das Vorgehen der Piloten. Wenn jemand an Bord komme, "der gewalttätig wird und sich aggressiv verhält, muss der Kapitän die Beförderung überdenken", sagte er den Funke-Zeitungen.

Bei der Bundespolizei stößt diese Haltung auf wenig Verständnis. Abschiebungen würden abgebrochen, obwohl bei einer von der Polizei begleiteten Rückführung sichergestellt werde, dass von der Person "keine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung an Bord des Luftfahrzeuges ausgeht", sagte ein Sprecher. Bei Sammelrückführungen würden nun alternativ zu den Linienflügen Maschinen gechartert.

Verwendete Quellen
  • dpa
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