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Bamf-Affäre: Wenige Flüchtlinge haben zu Unrecht Bleiberecht erhalten


Aufarbeitung der Bamf-Affäre
Nur wenige Migranten erhielten zu Unrecht Asyl

Von afp, t-online
Aktualisiert am 20.08.2018Lesedauer: 2 Min.
Flüchtlinge in Friedland: Die meisten Asylentscheidungen sind laut Bundesinnenministerium offenbar korrekt.Vergrößern des Bildes
Flüchtlinge in Friedland: Die meisten Asylentscheidungen sind laut Bundesinnenministerium offenbar korrekt. (Quelle: Swen Pförtner/dpa)
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Im Zuge der Aufarbeitung der Bamf-Affäre sind Zehntausende Asylentscheidungen überprüft worden. Laut Innenministerium gab es dabei kaum Beanstandungen.

Nur wenige Flüchtlinge haben zu Unrecht Schutz in Deutschland erhalten. Das hat eine interne Überprüfung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ergeben, die der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt. Die Behörde widerrief lediglich in 0,7 Prozent der untersuchten Asylentscheidungen den Schutzbescheid.

Demnach endeten im ersten Halbjahr 2018 von mehr als 43.000 abgeschlossenen Prüfverfahren 307 damit, dass das Bamf den Flüchtlingen den bereits gewährten Schutzstatus wieder entzog. 99,3 Prozent der Flüchtlinge konnten nach der Überprüfung den Schutzstatus behalten.

Das geht aus der Bilanz hervor, mit der das Bundesinnenministerium eine Anfrage der linken Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke beantwortete. Jelpke sagte der "SZ", es werde "von politisch interessierter Seite" immer wieder der Eindruck erweckt, es gebe erhebliche Sicherheitsmängel im Bamf. "Nichts davon ist wahr."

Unrechtmäßige Abschiebungen sind auch ein Problem

Die hohe Zahl an Prüfungen ist eine Konsequenz aus den Affären innerhalb des Bamf. Im Fall Franco A. hatte ein deutscher Bundeswehrsoldat als angeblicher syrischer Flüchtling Asyl bekommen. In der Bremer Bamf-Außenstelle steht die damalige Leiterin im Verdacht, mehreren Hundert Menschen zu positiven Entscheiden verholfen zu haben.

Das Problem seien laut Jelpke jedoch nicht die Anerkennungen, sondern die "hohe Zahl fehlerhafter Ablehnungen", die von Gerichten korrigiert werden müssten. Zuletzt hat der Fall des ehemaligen Leibwächters von Osama bin Laden, Sami A., für Aufsehen gesorgt. Er wurde unrechtmäßig abgeschoben und muss nun nach Deutschland zurückgeführt werden. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden fünf Flüchtlinge in diesem Jahr zu Unrecht abgeschoben.

Verwendete Quellen
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