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Flüchtlingsbürgen in Essen sollen bis zu 50.000 Euro zurückzahlen


Jobcenter Essen
Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

Von t-online, tyh

23.10.2018Lesedauer: 1 Min.
Bundesagentur in Essen (Archivbild)Vergrößern des BildesBundesagentur in Essen (Archivbild) (Quelle: imago-images-bilder)
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In Essen sollen Bürger, die für Flüchtlinge gebürgt haben, Sozialleistungen zurückzahlen. Im Einzelfall geht es demnach um 50.000 Euro.

In Essen sollen Flüchtlingsbürgen Sozialleistungen für Flüchtlinge zurückzahlen. Das berichtet die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung". Das Jobcenter habe bereits angefangen, die ersten Flüchtlingsbürgen anzuschreiben. Wie die Zeitung berichtet, verlangt das Jobcenter Rückzahlungen in Höhe von 5.000 bis 20.000 Euro pro Person für Lebensunterhalt und Unterkunftskosten. Wer für mehrerer Personen gebürgt habe, müsse bis zu 50.000 Euro zurückzahlen.

Laut WAZ sind mehr Menschen als gedacht von den Forderungen betroffen. Noch im Sommer sei die Stadt von grob 200 Personen ausgegangen, mittlerweile rechne sie mit 250 bis 300 betroffenen Bürgen. Das Jobcenter handelt demnach auf Anweisung des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums. Das Geld werde derzeit allerdings noch nicht eingezogen.

Auch in anderen Kreisen müssen Bürgen nachzahlen

Das Problem: Die Bürgen gingen davon aus, nur bis zum Abschluss des Asylverfahrens aufkommen zu müssen. Doch seit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2016 können Zahlungen bis zu fünf Jahre lang zurückgefordert werden. Einige Bürgen klagen bereits. Laut "WAZ" arbeitet das Bundesarbeitsministerium an einer Lösung.

Bereits im Sommer hatte die Verwaltung des Kreises Minden-Lübbecke in Nordrhein-Westfalen Zahlungsbescheide an Flüchtlingsbürgen geschickt. Es ging im Einzelfall um Zehntausende Euro. Auch in Niedersachsen verschickten Sozialämter und Jobcenter Rechnungen an diejenigen, die sich bereit erklärt hatten, die Lebenshaltungskosten für Flüchtlinge zu übernehmen.

Verwendete Quellen
  • "Westdeutsche Allgemeine Zeitung"
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