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Mindestlohn: Bundesregierung beschließt Anhebung bis Mitte 2022


Bis Mitte 2022
Bundesregierung beschließt Anhebung des Mindestlohns

Von rtr
28.10.2020Lesedauer: 1 Min.
Reinigungskraft in einem Berliner Gebäude: Der Mindestlohn von 9,35 Euro steigt ab 1. Januar 2021 in vier Halbjahresschritten um 15 Cent, 10 Cent, 22 Cent und 63 Cent. (Symbolfoto)Vergrößern des BildesReinigungskraft in einem Berliner Gebäude: Der Mindestlohn von 9,35 Euro steigt ab 1. Januar 2021 in vier Halbjahresschritten um 15 Cent, 10 Cent, 22 Cent und 63 Cent. (Symbolfoto) (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)
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Die Corona-Krise wirkt sich auch auf die Entwicklung des Mindestlohns aus. Die Erhöhungen bleiben im kommenden Jahr hinter den Tariflöhnen zurück.

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt bis Mitte 2022 auf 10,45 Euro pro Stunde. Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch nach Angaben aus Regierungskreisen eine entsprechende Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

In vier Halbjahresschritten steigt der Mindestlohn von 9,35 Euro ab 1. Januar 2021 um 15 Cent, 10 Cent, 22 Cent und 63 Cent. Insgesamt bringt dies Arbeitnehmern laut der Verordnung Lohnerhöhungen von mehr als 1,3 Milliarden Euro.

Corona-Krise wirkt sich auch auf Mindestlohn aus

Mit dem Kabinettsbeschluss wird die Empfehlung der Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften von Ende Juni umgesetzt. Die Corona-Pandemie bleibt auch hier nicht ohne Folgen. Die Erhöhungen 2021 bleiben hinter der Entwicklung der Tariflöhne zurück, die für die Kommission maßgeblich sein sollen. Dies soll den wirtschaftlichen Unsicherheiten durch die Corona-Pandemie Rechnung tragen.

2022 fallen die Erhöhungen dafür stärker aus. Auf den gesamten Zeitraum von zwei Jahren bezogen steigt der Mindestlohn laut Verordnung um 5,26 Prozent und damit geringfügig stärker als bei einer strikten Orientierung an den Tariflöhnen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur Reuters
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