t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschlandInnenpolitik

Energiekrise: Robert Habeck will Energieunternehmen notfalls enteignen


Vorbereitungen für Energiekrise
Habeck will notfalls Unternehmen enteignen

Von dpa
Aktualisiert am 13.04.2022Lesedauer: 1 Min.
Robert Habeck, Bundeswirtschaftsminister: Der Grünen-Politiker bereitet weitere Maßnahmen für den Ernstfall vor.Vergrößern des BildesRobert Habeck, Bundeswirtschaftsminister: Der Grünen-Politiker bereitet weitere Maßnahmen für den Ernstfall vor. (Quelle: Political Moments/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Bundeswirtschaftsminister Habeck bereitet Deutschland auf eine mögliche Energiekrise vor. Er will Energieunternehmen im Ernstfall unter eine Treuhandverwaltung stellen. Weitere Schritte sind denkbar.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) verstärkt die Vorbereitungen für den Fall einer schweren Energiekrise in Deutschland. Eine geplante Novelle des Energiesicherungsgesetzes sieht vor, dass im Krisenfall Unternehmen, die kritische Energie-Infrastruktur betreiben, unter treuhänderische Verwaltung gestellt werden können. Im Extremfall ist auch eine Enteignung möglich, das sah das Gesetz aber bereits vor. Die Novelle ging am Dienstag in die Ressortabstimmung. Zuerst hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe darüber berichtet.

Aus Kreisen des Ministeriums erfuhr die Deutsche Presse-Agentur, es gehe darum, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die schnelle Handlungsfähigkeit im Krisenfall sicherzustellen. Daher plane das Ministerium eine Novelle des aus dem Jahr 1975 stammenden Energiesicherungsgesetzes. Das Gesetz war damals eine Reaktion auf die Ölkrise.

Loading...
Symbolbild für eingebettete Inhalte

Embed

Treuhandverwaltung vorgesehen

Neu ist, dass Unternehmen, die kritische Energie-Infrastrukturen betreiben, bei Bedarf unter eine Treuhandverwaltung gestellt werden können sollen – falls sie ihren Aufgaben nicht mehr hinreichend nachkommen und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht.

Das Wirtschaftsministerium hatte vor Kurzem die Bundesnetzagentur als Treuhänderin für die deutsche Tochter des russischen Staatskonzerns Gazprom eingesetzt – auf Grundlage des Außenwirtschaftsrechts. Habeck hatte dies mit unklaren Rechtsverhältnissen und einem Verstoß gegen Meldevorschriften begründet. Im Energiesicherungsgesetz soll nun eine neue Rechtsgrundlage für die Treuhandverwaltung geschaffen werden, die von den besonderen Voraussetzungen des Außenwirtschaftsrechts unabhängig ist.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website