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Parteienfinanzierung: AfD darf nicht mitklagen


Gesetzlich nicht vorgesehen
Parteienfinanzierung: AfD darf nicht mitklagen

Von dpa
18.11.2020Lesedauer: 1 Min.
Berlin: Die AfD darf nicht mit der Opposition gegen die Erhöhung der Parteienfinanzierung klagen.Vergrößern des BildesBerlin: Die AfD darf nicht mit der Opposition gegen die Erhöhung der Parteienfinanzierung klagen. (Quelle: Christian Spicker/imago-images-bilder)
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Die AfD im Bundestag darf nicht mit den anderen Oppositionsfraktionen gegen die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung klagen. Diese war von SPD und Union durchgesetzt worden.

30 aktuelle und frühere AfD-Abgeordnete hatten beim Bundesverfassungsgericht ihren Beitritt zu einer 2018 eingereichten Normenkontrollklage von FDP, Linken und Grünen beantragt. Ein solcher Schritt sei aber gesetzlich nicht vorgesehen, teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Außerdem hätten die anderen drei Oppositionsfraktionen einem Anschluss der AfD nicht zugestimmt.

Der Bundestag hatte im Juni 2018 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen, dass alle Parteien zusammen jährlich 25 Millionen Euro mehr bekommen sollen. Das entsprach einer Aufstockung von 165 auf 190 Millionen Euro.

Begründet wurde das vor allem mit neuen Anforderungen durch die Digitalisierung. Die Opposition fühlte sich überrumpelt und kritisierte das Vorgehen. Die AfD-Fraktion hatte 2018 auch eine eigene Organklage eingereicht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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