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Infektionsschutzgesetz: AfD stört Bundestagsdebatte mit Plakataktion


Verbotene Plakataktion
AfD provoziert bei Bundestagsdebatte

Von dpa, lw

Aktualisiert am 18.11.2020Lesedauer: 1 Min.
Berlin: Abgeordnete der AfD haben Plakate mit der Aufschrift Grundgesetz und dem heutigen Datum in der Debatte vor der Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes angebracht.Vergrößern des BildesBerlin: Abgeordnete der AfD haben Plakate mit der Aufschrift Grundgesetz und dem heutigen Datum in der Debatte vor der Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes angebracht. (Quelle: dpa)
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Die AfD hat im Parlament mit einer Plakataktion für eine kurzzeitige Unterbrechung der Debatte über das Infektionsschutzgesetz gesorgt. Aktionen dieser Art sind nicht gestattet.

AfD-Bundestagsabgeordnete haben die Beratungen zum Infektionsschutzgesetz im Bundestag kurzzeitig mit dem Hochhalten von Plakaten gestört. Als Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu einer Rede ansetzte, hielten große Teile der AfD-Fraktion im Plenarsaal weiße Plakate hoch, auf denen "Grundgesetz" stand – sowie ein schwarzer Trauerflor mit dem Datum "18.11.2020". Einige Abgeordnete trugen zudem weiße Zettel auf der Brust mit dem Wort "Grundgesetz".

Im Video oben oder hier können Sie sich die Aktion anschauen. Warum der Vorwurf, das Grundgesetz werde mit dem Gesetz beschnitten, ins Leere läuft, lesen Sie hier.

Unterbrechung dauerte eine Minute

Die AfD-Abgeordneten folgten zügig der Bitte des Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble, die Schilder zu entfernen. Einen Ordnungsruf gab es nicht. Die Episode dauerte nur etwas länger als eine Minute, dann setzte Spahn seine Rede fort. Aktionen dieser Art sind im Plenarsaal nicht gestattet und werden vom Präsidium in der Regel umgehend unterbunden.

Mit einer Neufassung des sogenannten Infektionsschutzgesetzes wollen die Regierungsparteien Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Deutschland auf eine solidere gesetzliche Grundlage stellen – doch Kritiker der Corona-Maßnahmen stellen sich dagegen. Eine ausführliche Erklärung lesen Sie hier.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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