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Alice Weidels Spendenaffäre: AfD will gegen Strafbescheid klagen


Kreisverband von Alice Weidel
AfD will Strafe wegen unerlaubter Spende nicht akzeptieren

Von dpa
Aktualisiert am 23.11.2020Lesedauer: 2 Min.
Alice Weidel: Die unerlaubten Spenden waren an ihren Kreisverband am Bodensee gegangen.Vergrößern des BildesAlice Weidel: Die unerlaubten Spenden waren an ihren Kreisverband am Bodensee gegangen. (Quelle: Christian Spicker/imago-images-bilder)
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Wegen Spenden aus der Schweiz soll der die AfD eine hohe Strafe zahlen – die Zuwendungen sollen gegen das Parteiengesetz verstoßen haben. Die AfD sieht sich im Recht und zieht vor Gericht.

Mit einer Klage will sich die AfD gegen eine Strafzahlung für eine rechtswidrig erhaltene Spende an den Kreisverband der heutigen Vorsitzenden der Bundestagsfraktion, Alice Weidel, zur Wehr setzen. Wie die Deutsche Presse-Agentur von Teilnehmern einer Telefonkonferenz des Bundesvorstandes erfuhr, einigte sich die Parteispitze am Montag darauf, vor dem Verwaltungsgericht gegen den Strafbescheid der Bundestagsverwaltung zu klagen, der in der vergangenen Woche zugestellt worden war.

Von Juli bis September 2017 waren nach Angaben des Bundestags auf das Geschäftskonto des AfD-Kreisverbandes Bodensee Spenden in Höhe von rund 132.000 Euro von Schweizer Konten eingegangen. Es handele sich dabei um mehrere Einzelüberweisungen. Nach Auffassung der Bundestagsverwaltung liegt ein Verstoß gegen das im Parteiengesetz verankerte Verbot vor, Spenden anzunehmen, die im Einzelfall mehr als 500 Euro betragen und bei denen der Spender nicht feststellbar ist. Wie in solchen Fällen üblich, soll die AfD eine Strafe in Höhe des dreifachen Satzes dieser unerlaubten Spende zahlen – rund 396 000 Euro.

AfD konnte keine Nachweise über Spender vorlegen

Die AfD hatte zwar eine Spenderliste vorgelegt. Im Juni 2019 teilte sie der Bundestagsverwaltung zufolge dann aber mit, "dass mittlerweile acht angebliche Spender gegenüber der Staatsanwaltschaft Konstanz erklärt hätten, nicht gespendet zu haben". Die AfD erklärte gegenüber der Bundestagsverwaltung demnach weiter, sie verfüge daher "nicht über belastbare Erkenntnisse, wer der wahre Spender sei".

In dem Schreiben des Bundestages an die AfD heißt es, in Kontounterlagen, die im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens von der Schweizer Justiz sichergestellt worden seien, werde der tatsächliche Spender genannt. Der Spender, ein Geschäftsmann, habe sich auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft Konstanz, die in der Sache ermittelt, zu dem Vorgang nicht geäußert. Die AfD sieht sich trotzdem im Recht – unter anderem, weil der Kreisverband das Geld später zurücküberwiesen hatte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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