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AfD soll wohl strenger vom Verfassungsschutz beobachtet werden


Laut Medienberichten
AfD soll wohl Verdachtsfall beim Verfassungsschutz werden

Von afp, dpa, t-online, sje

19.01.2021Lesedauer: 2 Min.
Björn Höcke im Thüringer Landtag: Die Auflösung des "Flügels", der von Höcke und Andreas Kalbitz geleitet wurde, stufen die Verfassungsschützer als Täuschungsmanöver ein.Vergrößern des BildesBjörn Höcke im Thüringer Landtag: Die Auflösung des "Flügels", der von Höcke und Andreas Kalbitz geleitet wurde, stufen die Verfassungsschützer als Täuschungsmanöver ein. (Quelle: Karina Hessland/imago-images-bilder)
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Bisher gilt die AfD als sogenannter Prüffall, nun soll sie Berichten zufolge zum Verdachtsfall des Verfassungsschutzes werden. Der Einfluss des rechtsextremen Lagers sei gewachsen, hieß es.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz steht möglicherweise kurz davor, die gesamte AfD als Verdachtsfall einzustufen. Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang könnte bereits Anfang kommender Woche eine solche Einstufung vornehmen und damit die Beobachtung der AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln ermöglichen, berichteten die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) am Dienstag.

Sollte die AfD als Verdachtsfall eingestuft werden, könnten ihre Mitglieder observiert und abgehört und V-Leute in ihren Reihen eingesetzt werden. Vor zwei Jahren hatte Haldenwang die AfD zum sogenannten Prüffall erklärt. Für die Prüfung hatte der Verfassungsschutzchef sich selbst ein Zeitfenster von zwei Jahren gesetzt, das nun abgelaufen ist.

Ein Landesinnenminister sagte den RND-Zeitungen: "Die Entscheidung fällt in der kommenden Woche." Über ihren Ausgang herrsche "große Einigkeit". Dabei sei die Entschlossenheit in der Union noch einmal größer als in der SPD – und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sei "mit im Boot".

Rechtsextremer Einfluss gewachsen

Den Berichten zufolge geht der Verfassungsschutz davon aus, dass der Einfluss des rechtsextremen Lagers in der AfD in den letzten zwei Jahren gewachsen sei. So hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) den "Flügel", der dieses Lager repräsentiert, schon im März 2020 vom Verdachtsfall zu einer "erwiesenen extremistischen Bestrebung" hochgestuft.

Die offizielle Auflösung des "Flügels" im April 2020, der von dem derzeit aus der AfD ausgeschlossenen Brandenburger Rechtsextremisten Andreas Kalbitz und dem Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke geführt wurde, sieht der Verfassungsschutz den Berichten zufolge als Täuschungsmanöver an, da die Personen immer noch in der AfD aktiv seien und Strukturen weiter bestünden.

Die AfD dürfte sich heftig gegen ihre Beobachtung wehren. Gegen die Einstufung als Verdachtsfall könnte sie beim Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag klagen.

Klage gegen Beobachtung in Brandenburg

In Brandenburg hat der Landesverband bereits am Dienstag nach eigenen Angaben zwei Klagen gegen die Beobachtung durch den Landesverfassungsschutz eingereicht. Mit den Klagen vor dem Landesverfassungsgericht und vor dem Verwaltungsgericht Potsdam wende sich die AfD gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz, sagte der Prozessbevollmächtigte der Partei, Michael Elicker am Dienstag.

Zudem solle Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagt werden, über die Beobachtung der Partei zu berichten. Die Brandenburger AfD war im vergangenen Jahr vom Landesverfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft worden.

"Es darf keine Beobachtung der größten Oppositionspartei im Land durch die Landesregierung, beziehungsweise durch den von der Regierung geführten Verfassungsschutz geben", erklärte Elicker zur Begründung der Klagen. Damit sei die Chancengleichheit der Parteien als höchstes Gut der Demokratie nicht mehr gewahrt.

"Brandenburgs AfD steht unter Rechtsextremismusverdacht, da hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen", erklärte dagegen der Sprecher des Innenministeriums, Martin Burmeister. Der AfD stehe es selbstverständlich frei, die Einstufung zum rechtsextremistischen Verdachtsfall gerichtlich überprüfen zu lassen. "Dass die AfD jetzt, nach mehr als sieben Monaten, von dieser Möglichkeit doch noch Gebrauch machen will, nehmen wir zur Kenntnis."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP, dpa
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