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Angriff auf Kippa-Träger in Berlin – Verteidigung legt Berufung ein


Prozess geht vors Landgericht
Angriff auf Kippa-Träger: Täter will Entschädigung

Von dpa
Aktualisiert am 07.07.2018Lesedauer: 2 Min.
Mann mit Kippa im Berliner Amtsgerichts Tiergarten-Moabit: Der Angriff auf einen Kippa-tragenden Israeli hatte über Deutschland hinaus Aufsehen erregt.Vergrößern des BildesMann mit Kippa im Berliner Amtsgerichts Tiergarten-Moabit: Der Angriff auf einen Kippa-tragenden Israeli hatte über Deutschland hinaus Aufsehen erregt. (Quelle: imago-images-bilder)
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Der Prozess um einen 19-jährigen, der einen Kippa-tragenden Israeli in Berlin attackiert hatte, geht weiter. Es geht um eine Entschädigung für die Untersuchungshaft des Jugendlichen.

Im Fall der Gürtel-Attacke auf einen Kippa tragenden Israeli in Berlin geht die Verteidigung gegen das Urteil eines Jugendgerichts vor. Die Anwältin des 19-jährigen Syrers habe Berufung eingelegt, sagte Gerichtssprecherin Lisa Jani. Der Fall geht damit vor das Landgericht.

Das Amtsgericht Tiergarten hatte gegen den Syrer wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung einen Arrest von vier Wochen verhängt. Zudem wurde er für ein Jahr unter Erziehungsaufsicht gestellt. Weil sich der 19-Jährige zwei Monate in Untersuchungshaft befand, gilt der Arrest als verbüßt. Der Flüchtling kam mit dem Urteil vor rund zehn Tagen frei. Für die darüber hinaus erlittene Haft von rund fünf Wochen wurde ihm eine Entschädigung versagt. Dagegen legte seine Anwältin zudem Beschwerde ein.

Jugendlicher bestreitet antisemitisches Motiv

Laut Urteil hatte der Angeklagte einen 21-jährigen Israeli mit einem Hosengürtel mehrmals geschlagen sowie auch dessen Freund beschimpft. Beide Opfer waren am 17. April 2018 im Stadtteil Prenzlauer Berg mit Kippa unterwegs. Der nicht jüdische Israeli hatte die Schläge gefilmt und die Aufnahme ins Netz gestellt. Zu sehen ist, wie ein Mann wütend und hasserfüllt auf den Filmenden einschlägt und auf arabisch "Jude" ruft. Die Attacke hatte über Deutschland hinaus Bestürzung und zugleich eine Welle der Solidarität ausgelöst.

Der syrische Flüchtling hatte die Schläge mit dem Gürtel zugegeben, eine von der Anklage angenommene Hasskriminalität aber bestritten. Er habe sich im Recht gefühlt, weil er zuerst beschimpft worden sei. Zudem habe er unter Einfluss von Drogen gestanden. Das Gericht sah hingegen antisemitische Motive.

Verwendete Quellen
  • dpa
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