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Selbsternannter "König von Deutschland" wieder in Haft

Von dpa
Aktualisiert am 01.11.2018Lesedauer: 2 Min.
Wieder in Haft: Peter Fitzek kommt in Handschellen in den Verhandlungssaal im Landgericht in Halle/Saale.
Wieder in Haft: Peter Fitzek kommt in Handschellen in den Verhandlungssaal im Landgericht in Halle/Saale. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-bilder)
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Der selbsternannte "König von Deutschland", Peter Fitzek, sitzt im Gefängnis. Der Gründer eines Fantasielandes hatte sich ein Jahr lang vor seiner Strafe gedrückt.

Der selbst ernannte König von Deutschland, Peter Fitzek, ist in Haft. Er sei am Mittwoch im Stadtgebiet von Wittenberg festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) gebracht worden, teilte ein Polizeisprecher am Donnerstag mit. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. Grund sei ein Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau. Die Richter hatten ihn im August 2017 zu zweieinhalb Jahren Haft wegen mehrfachen Fahrens ohne Führerschein sowie nicht genehmigter Krankenversicherungsgeschäfte verurteilt. Diese Haftstrafe hatte er den Angaben zufolge bisher nicht angetreten.

Fitzek beschäftigt die Justiz in Deutschland seit Jahren. Der deutsche Geschäftsmann aus dem Umfeld der Reichsbürgerbewegung ist das selbsternannte Oberhaupt eines von ihm in der Lutherstadt Wittenberg gegründeten Fantasiestaates, den er "Königreich Deutschland" nennt. Der Verfassungsschutz rechnet Fitzek der Reichsbürgerbewegung zu. Er selbst bestreitet dies. Sogenannte Reichsbürger erkennen die Gesetze der Bundesrepublik und deren Vertreter nicht an.


Zuletzt sorgte Fitzek für Schlagzeilen, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Landgerichts Halle aufhob. Er wurde daraufhin im April dieses Jahres aus der JVA in Halle aus der Untersuchungshaft entlassen.

Die Wirtschaftsstrafkammer hatte ihn im März 2017 – vor dem Dessauer Urteil – wegen besonders schwerer Untreue zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Der Wittenberger hatte nach Überzeugung des Gerichts rund 1,3 Millionen Euro von Anlegern veruntreut. Fitzek legte Revision beim BGH ein. Da das Urteil von Halle somit noch nicht rechtskräftig war, wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Fall muss nun neu verhandelt werden.

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