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Islamisten in Wuppertal: Neuer Prozess um "Scharia-Polizei" – Angeklagte schweigen


Islamisten in Wuppertal
Neuer Prozess um "Scharia-Polizei" – Angeklagte schweigen

Von dpa
Aktualisiert am 20.05.2019Lesedauer: 2 Min.
Prozess um die Wuppertaler "Scharia-Polizei": Mit ihren bedruckten Warnwesten sollen die Islamisten gegen das Uniform-Verbot verstoßen haben.Vergrößern des BildesProzess um die Wuppertaler "Scharia-Polizei": Mit ihren bedruckten Warnwesten sollen die Islamisten gegen das Uniform-Verbot verstoßen haben. (Quelle: Oliver Berg/dpa-bilder)
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Im September 2014 zog eine Gruppe von Islamisten als "Scharia-Polizei" durch Wuppertal und belästigte Passanten. Nach einer Rüge vom Bundesgerichtshof muss der Fall neu verhandelt werden.

Fünf Jahre nach dem Auftritt der selbst ernannten "Scharia-Polizei" in Wuppertal will keiner der sieben Angeklagten über die nächtliche Aktion reden. Bei der vom Bundesgerichtshof (BGH) angeordneten Neuauflage des Prozesses am Wuppertaler Landgericht schwiegen die zwischen 27 und 37 Jahre alten Männer zum Tatvorwurf und redeten am Montag nur über ihren bisherigen Werdegang. Der BGH hatte die Freisprüche der Männer aufgehoben.

Islamisten waren im September 2014 in Warnwesten mit der Aufschrift "Shariah Police" durch Wuppertal gezogen. Damals kursierten gelbe Flyer mit der Aufschrift "Shariah Controlled Zone" (Scharia-kontrollierte Zone). Auf ihnen sind Verhaltensregeln der radikalen Muslime festgehalten: Kein Alkohol, kein Glücksspiel, keine Musik und Konzerte, keine Pornografie und Prostitution, keine Drogen. Dabei beriefen sie sich auf die Scharia, das islamische Recht.

Zwei Jahre Freiheitsstrafe drohen

Den Angeklagten wird ein Verstoß gegen das Uniformverbot oder Beihilfe dazu vorgeworfen. Vier Verhandlungstage hat das Landgericht angesetzt. Den Angeklagten drohen maximal zwei Jahre Freiheitsstrafe.

In dem ersten Prozess hatte das Landgericht 2016 die Männer freigesprochen, gegen das Uniformverbot verstoßen oder Beihilfe dazu geleistet zu haben. Die Begründung lautete, die Warnwesten seien keine Uniform und hätten keine einschüchternde Wirkung gehabt. Dieses Urteil hob der BGH im vergangenen November mit der Begründung auf, für die Strafbarkeit genüge es, dass das Geschehen eine Einschüchterung bewirken könnte. Nun wird der Fall vor einer anderen Strafkammer in Wuppertal wieder aufgerollt. Vier Verhandlungstage sind angesetzt.


Die Islamisten hatten ihren Auftritt selbst gefilmt und ins Internet gestellt. Der mutmaßliche Initiator Sven Lau war, als die Aktion Wellen schlug, zurückgerudert: "Der Name war vielleicht sehr provokant. Vielleicht war es auch ein Fehler von uns", sagte er damals in einer Video-Botschaft.

Der frühere Islamist wurde jedoch nicht im Zusammenhang mit der Patrouille angeklagt, sondern wegen des weit schwerwiegenderen Vorwurfs der Unterstützung einer als Terrorvereinigung eingestuften Islamistenmiliz in Syrien. Lau erhielt fünfeinhalb Jahre Haft, erst vor wenigen Tagen wurde die Vollstreckung seiner Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt. Er soll am kommenden Freitag als Zeuge aussagen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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