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Stuttgart: 20-Jähriger nach Autounfall wegen Mordes angeklagt


Raser-Unglück in Stuttgart
20-Jähriger nach Autounfall wegen Mordes angeklagt

Von dpa, jp

Aktualisiert am 03.07.2019Lesedauer: 1 Min.
Anklage wegen Mordes: Vier Monate nach einem tödlichen Unfall muss sich der Fahrer vor Gericht verantworten.Vergrößern des BildesAnklage wegen Mordes: Vier Monate nach einem tödlichen Unfall muss sich der Fahrer vor Gericht verantworten. (Quelle: Kohls/SDMG/dpa)
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Er lieh sich einen Sportwagen mit mehr als 500 PS und wollte diesen mitten in Stuttgart austesten – dann kam es zu einem tödlichen Unfall. Jetzt kommt der Verursacher wegen Mordes vor Gericht.

Knapp vier Monate nach dem tödlichen Sportwagenunfall in Stuttgart hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes gegen den Fahrer erhoben. Der 20-Jährige soll bei vollständig durchgedrücktem Gaspedal mit einer Geschwindigkeit von 160 bis 165 Stundenkilometern unterwegs gewesen sein.

"Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wäre damit um das Dreifache überschritten worden", teilte ein Sprecher der Behörde am Mittwoch mit. Der Fahrer habe den Tod anderer Verkehrsteilnehmer zumindest billigend in Kauf genommen. Zuerst hatten die "Stuttgarter Zeitung" und die "Stuttgarter Nachrichten" darüber berichtet.

Mit gemietetem Sportwagen unterwegs

Der junge Mann hatte Anfang März die Kontrolle über sein 550 PS-starkes Mietauto verloren, als er einem anderen Fahrzeug ausweichen wollte. Anschließend war er in einen Kleinwagen geprallt. Dessen 25-jähriger Fahrer und seine 22 Jahre alte Beifahrerin starben am Unfallort.

Der Unfallfahrer hat laut Staatsanwaltschaft die höchstmögliche Geschwindigkeit des Sportwagens austesten wollen und dabei in Kauf genommen, dass es zu Zusammenstößen mit anderen Verkehrsteilnehmern kommen könnte.


Der Unfallfahrer blieb bei dem Unfall unverletzt. Er sitzt in Untersuchungshaft. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest. Laut "Stuttgarter Zeitung" handelt es sich um die erste Mordanklage in Baden-Württemberg wegen eines Raserunfalls.

Verwendete Quellen
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