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Düsseldorf: Schönheits-Operateur wegen Titelmissbrauchs verurteilt


OP endete tödlich
Schönheits-Operateur wegen Titelmissbrauchs verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 02.08.2019Lesedauer: 1 Min.
Schönheits-Operateur vor GerichtVergrößern des BildesAnwalt Robert W. Kubach (l) und der Angeklagte sitzen im Gerichtssaal. (Quelle: Oliver Berg/dpa-bilder)
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Er studierte Medizin – aber eben nicht in Deutschland: Deswegen durfte der Arzt sich nicht "Dr. med." nennen. Er tat es trotzdem. Und er operierte mit möglicherweise tödlichen Folgen.

Wegen Titelmissbrauchs ist ein Düsseldorfer Arzt am Freitag vom Amtsgericht verurteilt worden. Das Gericht bestätigte nach einer mündlichen Verhandlung einen Strafbefehl gegen den 47-Jährigen Mediziner, der nun 15.000 Euro Strafe zahlen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen den Schönheits-Operateur wird in einer anderen Sache wegen fahrlässiger Tötung nach dem Tod einer Patientin nach einer Po-Vergrößerung ermittelt.

Unstrittig war, dass der Arzt im Iran ein Medizinstudium absolviert hatte. Jedoch machte der Richter am Freitag klar, dass die Ärztekammer Nordrhein dem iranischen Arzt 2009 und erneut 2017 mitgeteilt hatte, dass er nach deutschem Recht die Bezeichnung "Dr. med." nicht benutzen dürfe. Ungeachtet dessen hatte er auf seiner Internetseite und in sozialen Netzwerken diese Bezeichnung verwendet.

Gegen das erste Urteil legte der Arzt Widerspruch ein

Die Ärztekammer Nordrhein hatte den Mediziner angezeigt. Daraufhin hatte das Amtsgericht wegen Titelmissbrauchs einen Strafbefehl in Höhe von 13.500 Euro erlassen. Da der Arzt dagegen Widerspruch eingelegt hatte, wurde der Fall jetzt verhandelt. Mit Blick auf seine Einkommensverhältnisse erhöhte das Gericht die Geldstrafe.


Der Mediziner will das Urteil nicht hinnehmen, sein Anwalt kündigte Berufung an. Sein Mandant habe nach iranischem Recht einen Doktortitel erworben und sei davon ausgegangen, sich hier so nennen zu dürfen, sagte der Anwalt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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