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Bürgerkrieg in Syrien: Mann posierte mit abgetrenntem Kopf – Haftstrafe


Urteil in Koblenz
Mit abgetrenntem Kopf posiert – Haftstrafe für Syrer

Von dpa
13.02.2020Lesedauer: 1 Min.
Der Angeklagte im Gerichtssaal in Koblenz: Weder die Verteidigung noch die Generalstaatsanwaltschaft kündigte nach dem Urteil Revision an.Vergrößern des BildesDer Angeklagte im Gerichtssaal in Koblenz: Weder die Verteidigung noch die Generalstaatsanwaltschaft kündigte nach dem Urteil Revision an. (Quelle: Thomas Frey/dpa-bilder)
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Ein Mann aus Syrien ließ sich mit dem abgetrennten Kopf eines Soldaten fotografieren – dafür muss er jetzt mehrere Jahre ins Gefängnis. Die Richter in Koblenz bewerteten die Tat als Kriegsverbrechen.

Er hat in Syrien mit dem abgetrennten Kopf eines Kriegsgegners posiert und muss daher in Deutschland in Haft: Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat einen syrischen Flüchtling wegen dieses Kriegsverbrechens sowie Kriminalität im Saarland zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die dabei eingerechnete Einzelstrafe für das Kriegsverbrechen beläuft sich auf eineinhalb Jahre Haft.

Der am Donnerstag verurteilte 34-Jährige hatte gestanden. 2018 war er schon vom Amtsgericht Saarbrücken wegen Drogenhandels und Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Verurteilter soll Kopf nicht selbst abgetrennt haben

Der Syrer hatte sich laut seinem neuen Koblenzer Urteil einst in seiner Heimat dem bewaffneten Widerstand gegen die Regierung angeschlossen. Dort habe er mit dem Kopf eines Soldaten herabwürdigend für einen Fotografen posiert und sich das Foto auf sein Handy schicken lassen, um sich damit zu brüsten. Die Anklage warf ihm nicht vor, den Kopf selbst abgetrennt zu haben. Dem OLG-Senat zufolge war sein Vater im syrischen Bürgerkrieg umgekommen, er selbst hatte ein Bein verloren.

Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigung und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz kündigten aber beide keine Revision an. Das Urteil basiert auf einer vorherigen Verständigung der Prozessbeteiligten. Die Verteidigung hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert, die Generalstaatsanwaltschaft drei Jahre und neun Monate.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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