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Lange Haftststrafen für "Revolution Chemnitz" gefordert


Rechte Terrorgruppe
Lange Haftststrafen für "Revolution Chemnitz" gefordert

Von afp
12.03.2020Lesedauer: 2 Min.
Der Hauptangeklagte Christian K. bei einem anderen Prozess im April 2019: Der 32-Jährige gilt als Rädelsführer der Gruppe.Vergrößern des BildesDer Hauptangeklagte Christian K. bei einem anderen Prozess im April 2019: Der 32-Jährige gilt als Rädelsführer der Gruppe. (Quelle: HärtelPRESS/imago-images-bilder)
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Laut Anklage soll die rechtsextreme Gruppe "Revolution Chemnitz" Menschen angegriffen und tödliche Anschläge geplant haben. Im Prozess fordert die Staatsanwaltschaft bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Im Prozess gegen die rechtsextreme Gruppierung "Revolution Chemnitz" hat die Bundesanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen für die acht Angeklagten gefordert. In seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden forderte der Anklagevertreter am Donnerstag Freiheitsstrafen zwischen drei und fünfeinhalb Jahren. Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft machten sich die Angeklagten im Alter zwischen 22 und 32 Jahren der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung schuldig. Einigen werden zudem schwerer Landfriedensbruch und Körperverletzung vorgeworfen.

Die Ankläger sehen es laut einer Gerichtssprecherin als erwiesen an, dass die Angeklagten aus einer nationalsozialistischen Ideologie heraus handelten und den Staat treffen wollten. Der Prozess begann im vergangenen September. In dem Verfahren vor dem Staatsschutzsenat des OLG, das unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen läuft, folgen nun die Plädoyers der Verteidigung. Wann ein Urteil fällt, war zunächst noch offen.

Beweismittel auf Handys gesichert

Die Anklage stützt sich vor allem auf die Auswertung von Chatverläufen in den beschlagnahmten Handys. In Chats sollen die Angeklagten ihre Kommunikation und die Planungen koordiniert haben. Laut Anklage soll die mutmaßlich rechtsextreme Terrorzelle "tödliche Anschläge" geplant haben, die auf ein Ende des demokratischen Rechtsstaats abzielten. Spätestens Anfang September 2018 sollen sie die Gruppierung "Revolution Chemnitz" gegründet und bewaffnete Anschläge auf Ausländer, politisch Andersdenkende und Vertreter des Staats geplant haben.

Die Angeklagten sollen eine sogenannte Systemwende beabsichtigt und eine nicht näher beschriebene Aktion am Einheitsfeiertag 2018 geplant haben. Als eine Art Probelauf galt ein Überfall auf Jugendliche und Ausländer auf der Chemnitzer Schlossteichinsel, bei dem ein Iraner durch eine Glasflasche am Kopf verletzt wurde. Fünf der Angeklagten sollen daran beteiligt gewesen sein. Der 32-jährige Christian K. soll der Bundesanwaltschaft zufolge als Rädelsführer die Ziele der Gruppierung bestimmt und koordiniert haben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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