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Rauch vor Asylunterkunft in Bayern: Ermittlungen gegen Identitäre Bewegung


Identitäre Bewegung
Rechtsextreme sollen vor Asylunterkunft protestiert haben

Von dpa
31.08.2023Lesedauer: 1 Min.
Streifenwagen der Polizei (Symbolbild):Vergrößern des BildesStreifenwagen der Polizei (Symbolbild): Bei Durchsuchungen wurden am Donnerstag Speichermedien und Schriftstücke festgestellt. (Quelle: Christophe Gateau/Imago)
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Vermummte haben sich mit Transparent und Rauchkörpern vor einer Asylunterkunft in Oberbayern postiert. Die Polizei ermittelt gegen acht Personen wegen Volksverhetzung und Nötigung.

Nach mehrmonatigen Ermittlungen ordnet die Polizei eine Aktion mit Rauchkörpern vor einer Asylunterkunft in Oberbayern mehreren Angehörigen der Identitären Bewegung zu. Es seien Tatverdächtige identifiziert worden, berichtete die Polizei am Donnerstag nach Hausdurchsuchungen in Oberbayern und Schwaben sowie in Baden-Württemberg und drei Schweizer Kantonen. Sieben Männern und einer Frau werfen die Ermittler unter anderem Volksverhetzung und Nötigung vor.

Bei dem Vorfall am 9. Februar hatten sechs teils vermummte Personen nach Angaben der Polizei in Ingolstadt vor der Unterkunft in Peutenhausen ein 10 mal 15 Meter großes Transparent entrollt und Rauchkörper entzündet. Sie sollen die Aktion auch gefilmt haben. Drei Männer waren damals vorläufig festgenommen worden, die Polizei hatte sie auf einem Rastplatz bei Dasing (Landkreis Aichach-Friedberg) entdeckt.

Bei den Durchsuchungen am Donnerstag wurde der Polizei zufolge umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, darunter Speichermedien, politische Schriftstücke und vermutlich tatrelevante Kleidungsstücke. Die Tatverdächtigen sollen zwischen 20 und 33 Jahre alt sein.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz ordnet die Identitäre Bewegung dem rechtsextremen Spektrum zu. Die Anhänger der Bewegung hegten die Idealvorstellung einer staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung in einem ethnisch und kulturell homogenen Staat. Diese Ideologie sei mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar, schreibt das Bundesamt auf seiner Internetseite.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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