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Freispruch für Maddie-Verdächtigen: "Top-Eins-Prozent der Abartigkeiten"


Maddie-Verdächtiger freigesprochen
"Top-Eins-Prozent der Abartigkeiten"

Von t-online, mtt

Aktualisiert am 08.10.2024Lesedauer: 2 Min.
Christian B.: Laut seiner Verteidigung verzichtet er auf sein Recht, dass sein Gesicht auf Bildern aus dem Prozess gepixelt werden muss.Vergrößern des BildesChristian B.: Laut seiner Verteidigung verzichtet er auf sein Recht, dass sein Gesicht auf Bildern aus dem Prozess gepixelt werden muss. (Quelle: Michael Matthey/dpa)

Christian B. könnte bald freikommen – obwohl er im Fall Maddie verdächtigt wird und laut Gutachter in der "absoluten Top-Liga der Gefährlichkeit" spielt.

Christian B. ist am Dienstag in Braunschweig freigesprochen worden. Ihm wurden zwei Vergewaltigungen und zweimaliger sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen, das Gericht sah die Vorwürfe jedoch nicht als bewiesen an. Bereits zuvor war B. wegen anderer Taten verurteilt worden, noch sitzt er in Haft.

Der Freispruch vom Dienstag ist brisant. Denn er bedeutet, dass B. bald freikommen könnte. Seine aktuelle Haftstrafe sitzt er noch bis September 2025 ab.

Laut einem psychiatrischen Sachverständigen ist B. jedoch hochgefährlich. Christian Riedemann, Chefarzt und Leiter des Maßregelvollzugzentrums Bad Rehburg, hatte B. vor dem Braunschweiger Landgericht beurteilt.

30 bis 50 Prozent, dass B. innerhalb zwei Jahren rückfällig wird

"Er gehört in die absolute Top-Liga der Gefährlichkeit", fasste Riedemann seine Erkenntnisse über den Mann zusammen, der auch im Fall Maddie unter Verdacht steht. Die "Braunschweiger Zeitung" zitierte den Gutachter, die Wahrscheinlichkeit liege bei 30 bis 50 Prozent, dass B. in Freiheit innerhalb von zwei Jahren weitere Straftaten begehen könnte. In einem Modell, in dem der Angeklagte im Vergleich zu 1.078 anderen Straftätern betrachtet wurde, waren "98 bis 99 Prozent prognostisch günstiger einzuschätzen", zitierte die "Bild" den Arzt.

Grundlage für die Beurteilung Riedemanns waren keine Gespräche mit B. – denn der 47-Jährige sperrte sich dagegen. Stattdessen flossen Gefängnisakten ein, in denen der Verdächtige als zynisch, unzugänglich und arrogant gegenüber Aufsehern beschrieben wird. Es heißt, er sei misstrauisch, fordernd, passiv-aggressiv und ständig bestrebt, Unruhe zu stiften.

Missbrauchsfantasien "in Top-Eins-Prozent der Abartigkeiten"

Zudem analysierte der Sachverständige Texte, die B. geschrieben haben soll. Sie handeln von Missbrauchsfantasien an Kindern und Frauen und waren gemäß Riedemann zu "gruselig", um daraus vor Gericht vorzulesen. Er sagte, der Inhalt gehöre "in die Top-Eins-Prozent der sexuellen Abartigkeiten".

Seiner Einschätzung nach sei B. eine Störung der sexuellen Präferenz mit sadistischen und pädophilen Anteilen zu attestieren. Das heißt: Christian B., der schon im Jugendalter nachweislich Kinder missbraucht hat, zieht Befriedigung daraus, andere zu quälen, zu unterwerfen und zu erniedrigen.

Kommt B. trotzdem2025 frei?

Das Gutachten hätte für den Angeklagten Sicherungsverwahrung bedeuten können: Wäre er im jetzt zu Ende gegangenen Prozess verurteilt worden, hätte er wohl auch nach dem Absitzen seiner Strafe eingesperrt bleiben müssen – weil es zu gefährlich wäre, ihn freizulassen.

Da B. allerdings freigesprochen wurde, spielt das Gutachten keine Rolle. Trotzdem sitzt B. weiter in Haft, weil er 2019 für die Vergewaltigung einer 72 Jahre alten US-Amerikanerin verurteilt worden war. Die Haftstrafe dafür dürfte er allerdings 2025 abgesessen haben.

Der Fall Maddie – kommt B. deswegen vor Gericht?

Große Aufmerksamkeit erweckte der Prozess gegen B. auch, weil der Angeklagte im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine McCann unter Mordverdacht steht.

Der Fall Maddie war allerdings nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Die Ermittlungen in dem Fall laufen noch und könnten zu einem nächsten Prozess gegen B. führen.

Verwendete Quellen
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