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Bonn: Gericht verringert Haftstrafe nach Vergewaltigung von Camperin


Vergewaltigung von Camperin
Gericht verringert Haftstrafe

Von dpa
Aktualisiert am 05.10.2018Lesedauer: 1 Min.
Der wegen Vergewaltigung und schwerer räuberischer Erpressung Angeklagte wird im Landgericht an Händen und Füßen gefesselt in den Saal geführt: Das Bonner Landgericht hat in zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt.Vergrößern des BildesDer wegen Vergewaltigung und schwerer räuberischer Erpressung Angeklagte wird im Landgericht an Händen und Füßen gefesselt in den Saal geführt: Das Bonner Landgericht hat in zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. (Quelle: Archivbild/Oliver Berg/dpa-bilder)
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Ursprünglich sollte der Vergewaltiger einer Camperin bei Bonn zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt werden. Jetzt hat das Landgericht die Strafe verkürzt.

Im Revisionsprozess um die Vergewaltigung einer Camperin hat das Bonner Landgericht die Strafe für den Angeklagten herabgesetzt. Die Richter verurteilten den abgelehnten Asylbewerber aus Ghana am Freitag zu zehn Jahren Haft. Im ersten Prozess hatte er noch eine Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung erhalten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das erste Urteil teilweise aufgehoben. Die Bonner Richter sollten genauer prüfen, ob der Mann vermindert schuldfähig sein könnte.

Der heute 32-Jährige hatte im April 2017 ein junges Paar aus Süddeutschland überfallen, das in der Siegaue bei Bonn zeltete. Nachts schlitzte er das Zelt mit einer Astsäge auf und verlangte Geld. Dann zwang er die Studentin nach draußen und vergewaltigte sie.

Verwendete Quellen
  • dpa
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