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Prozess in Viersen: Getötete Iulia – neuneinhalb Jahre Haft für Ex-Freund


Tödlicher Angriff in Viersen
15-Jährige erstochen – neuneinhalb Jahre Haft für Ex-Freund

Von afp, dpa, dru

Aktualisiert am 27.02.2019Lesedauer: 2 Min.
Viersen trauert: Blumen und Kerzen stehen am Tatort der tödlichen Messerattacke auf die 15-jährige Iulia.Vergrößern des BildesViersen trauert: Blumen und Kerzen stehen am Tatort der tödlichen Messerattacke auf die 15-jährige Iulia. (Quelle: Jana Bauch/dpa)
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Der Täter lockte sein Opfer in Tötungsabsicht in einen Park in Viersen. Deshalb sprach das Gericht den 17-Jährigen wegen Mordes schuldig – und blieb nur knapp unter der Höchststrafe.

Im Prozess um die tödliche Messerattacke auf eine 15-Jährige in Viersen hat das Landgericht Mönchengladbach den Exfreund des Opfers wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt. Damit blieben die Richter mit der Strafe für den 17-Jährigen knapp unter der nach Jugendrecht möglichen Höchststrafe von zehn Jahren, wie das Gericht mitteilte.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der junge Mann seine ehemalige Freundin im Juni vergangenen Jahres in einem Park der nordrhein-westfälischen Stadt lockte, um sie dort plangemäß und heimtückisch zu erstechen. Das Opfer habe zu keinem Zeitpunkt mit dem Angriff gerechnet.

Das Mädchen hatte sich nach früheren Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft kurz vor der Tat von dem jungen Mann getrennt. Damit soll dieser laut Anklage nicht zurecht gekommen sein. Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte über seine Anwälte erklärt, er habe seine Ex-Freundin nicht töten, sondern ihr einen Denkzettel verpassen wollen. Aber nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte er noch am Morgen des Tattags zwei Freunden ausführlich erzählt, dass er das Mädchen töten wolle.


Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft wegen Mordes gefordert, die Verteidigung in dem nicht öffentlichen Verfahren auf Totschlag für eine Spontantat plädiert, aber kein Strafmaß genannt. Nach Wertung der Kammer sprachen allerdings die zuvor ausgesprochenen Drohungen, die vorbereitende Mitnahme eines Messers und die häufigen Stiche auf das Opfer für eine geplante Tat.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP, dpa
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