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"Susanna"-Urteil: Anwälte von Ali B. legen Revision gegen Haftstrafe ein


Mordfall Susanna
Anwälte von Ali B. legen Revision gegen Haftstrafe ein

Von dpa
Aktualisiert am 17.07.2019Lesedauer: 2 Min.
Ali B. verdeckt sein Gesicht im Gericht mit einem Zettel: Seine Anwälte haben gegen die lebenslange Haftstrafe im Mordfall der 14-jährigen Susanna aus Mainz Revision eingelegt.Vergrößern des BildesAli B. verdeckt sein Gesicht im Gericht mit einem Zettel: Seine Anwälte haben gegen die lebenslange Haftstrafe im Mordfall der 14-jährigen Susanna aus Mainz Revision eingelegt. (Quelle: Boris Roessler/dpa-bilder)
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Er wurde wegen Mordes an der 14-jährigen Susanna zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt – und zeigte dem Gericht zufolge keine Reue. Nun legen die Anwälte von Ali B. Revision ein.

Die Anwälte des verurteilten Mörders Ali B. haben Revision gegen die lebenslange Haftstrafe im "Susanna"-Prozess eingelegt. Das sagte eine Sprecherin des Wiesbadener Landgerichts. Wenn das schriftliche Urteil den Prozessbeteiligten vorliegt, könne die Revision noch begründet werden. Danach werde sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.

Das Landgericht hatte es in seinem Urteilsspruch vorige Woche als erwiesen angesehen, dass der irakische Flüchtling das 14-jährige Mädchen aus Mainz vor gut einem Jahr in einem Waldgebiet in der Nähe des Wiesbadener Stadtteils Erbenheim vergewaltigt und ermordet hat. Es wurde zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt – eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit für den 22-jährigen Ali B. so gut wie ausgeschlossen.

Mordmerkmal der Heimtücke

Für den Mord an Susanna stellten die Richter das Mordmerkmal der Heimtücke fest sowie die beabsichtigte Verdeckung der Vergewaltigung. Ali B. wurde als "hochgefährlich" eingestuft. In ihrem Urteil sprach sich die Kammer mit Vorbehalt für eine Sicherungsverwahrung des Irakers aus. Aufgrund seiner relativen Jugend und seines noch nicht sehr langen Aufenthalts in Deutschland gebe es gewisse Unsicherheiten, begründete das Gericht den Vorbehalt. Ein Hang zu weiteren Straftaten sei sehr wahrscheinlich, aber nicht sicher.


Ali B. hatte in dem rund viermonatigen Verfahren gestanden, die Schülerin umgebracht zu haben. Eine Vergewaltigung der 14-Jährigen bestritt er. Aus Sicht des Gerichts hatte der Angeklagte trotz seiner Entschuldigung kein ernstzunehmendes Wort des Bedauerns in dem Prozess geäußert. Er habe weder Reue noch Mitgefühl gezeigt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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