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Jeffrey Epstein: Ergebnisse der Autopsie liegen vor


Ergebnisse der Epstein-Autopsie liegen vor

Von afp, dpa, jmt

Aktualisiert am 17.08.2019Lesedauer: 3 Min.
Jeffrey Epstein nach seiner Verhaftung: Die Ergebnisse der Autopsie liegen vor.Vergrößern des BildesJeffrey Epstein nach seiner Verhaftung: Die Ergebnisse der Autopsie liegen vor. (Quelle: Reuters-bilder)
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Nach dem Tod Jeffrey Epsteins in seiner Gefängniszelle schossen die Verschwörungstheorien nur so ins Kraut. Nun liegt der offizielle Obduktionsbericht vor.

Nach tagelangen Spekulationen über den Tod des US-Multimillionärs Jeffrey Epstein hat eine Autopsie den Suizid des 66-Jährigen bestätigt. Der wegen mutmaßlicher Sexualverbrechen angeklagte Epstein habe sich im Gefängnis erhängt, teilte die Gerichtsmedizin mit. Epstein war am Samstagmorgen tot in seiner Gefängniszelle im Metropolitan Correctional Center in Manhattan gefunden worden. Der 66-Jährige frühere Investmentbanker soll jahrelang minderjährige Mädchen sexuell missbraucht und zur Prostitution angestiftet haben.

Anwälte wollen eigene Untersuchung

Epsteins Anwälte kündigten eigene Untersuchungen an. Die Schlüsse aus der Autopsie hätten sie nicht zufriedengestellt. Die Verteidigung kündigte demnach in einer Stellungnahme eine eigene "unabhängige und vollständige" Untersuchung der Todesumstände an. Die leitende New Yorker Gerichtsmedizinerin Barbara Sampson erklärte, der Befund sei nach "sorgfältiger Überprüfung" aller vorliegender Ermittlungsergebnisse und des Autopsieberichts aufgestellt worden. Die "New York Times" berichtete unter Berufung auf Ermittler, dass sich Epstein mit einem Bettlaken erhängt habe.

In den vergangenen Tagen hatte es immer wieder Spekulationen um die Todesursache des Multimillionärs gegeben. Erst am Donnerstag hatten die "Washington Post" und die "New York Times" berichteten, die Mediziner hätten bei dem tot in seiner Gefängniszelle gefundenen Epstein mehrere Knochenbrüche im Genick diagnostiziert. Die Verletzungen müssen der Suizid-These allerdings nicht widersprechen.

Medienberichte: Aufsichtspflichten verletzt

Der Selbstmord war Medienberichten zufolge deshalb möglich geworden, weil Epsteins Wächter trotz eines offenbar vorausgegangenen Suizid-Versuchs zwei Wochen zuvor ihre Aufsichtspflicht verletzten. Statt wie vorgeschrieben alle 30 Minuten nach dem Inhaftierten zu schauen, seien die beiden Beamten in der Gefängniseinheit Epsteins eingeschlafen und hätten dessen Zustand für rund drei Stunden nicht kontrolliert, hatte die "New York Times" berichtet. Epstein nahm sich mutmaßlich in dieser Zeit das Leben.

Bei einer Verurteilung hätten Epstein, der enge Kontakte zu hochrangigen Politikern und Prominenten hatte, bis zu 45 Jahre Haft gedroht. Zu Epsteins Bekanntenkreis zählten einst sogar Ex-US-Präsident Bill Clinton, der heutige US-Präsident Donald Trump und Prinz Andrew aus Großbritannien. US-Medien spekulieren, dass ein Prozess weitere Prominente schwer belastet hätte. Die Staatsanwalt ermittelt eigenen Angaben zufolge trotz Epsteins Tod weiter in dem Fall.

Weitere Zivilklage gegen Erben

Derweil sehen sich die Erben des 66-Jährigen mit einer weiteren Zivilklage durch zwei Frauen konfrontiert. In der bei einem Bundesgericht in New York eingereichten Klageschrift heißt es, dass die beiden Frauen vor 15 Jahren von Epstein sexuell missbraucht worden seien. Die zwei mutmaßlichen Opfer fordern von Epsteins Erben und möglichen Komplizen Schadenersatz in Höhe von 100 Millionen Dollar.

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In der Klageschrift werden die Namen der beiden mutmaßlichen Opfer nicht genannt. Deren Anwältin Lisa Bloom erklärte, ihre Mandantinnen seien 18 und 20 Jahre alt gewesen, als sie von Epstein missbraucht worden seien. In der Klageschrift wird zudem zehn Frauen vorgeworfen, als Komplizinnen Epsteins agiert zu haben. Auch ihre Namen wurden nicht genannt.

Nach Angaben Blooms arbeiteten die beiden mutmaßlichen Epstein-Opfer im Juni 2004 als Hostessen in einem Restaurant im New Yorker Stadtbezirk Manhattan, als eine "Rekrutiererin" des Multimillionärs mit ihnen Kontakt aufgenommen habe. Sie habe ihnen mehrere hundert Dollar angeboten, wenn sie Epsteins in dessen Domizil aufsuchten und ihm Massagen gäben. Die "Rekrutiererin" habe versichert, die Massagen beinhalteten keine sexuellen Berührungen.


Zwei Tage darauf hätten sich die beiden Frauen in das luxuriöse Wohnhaus Epsteins nahe des New Yorker Central Parks begeben, heißt es weiter in der Klageschrift. Dort habe sie Epstein sexuell belästigt und ihnen im Anschluss mehrere hundert Dollar ausgehändigt. Die zwei Frauen seien so verängstigt von Epstein und seiner Macht gewesen, dass sie den Missbrauch damals nicht anzeigten. In der vergangenen Woche hatte bereits ein anderes mutmaßliches Epstein-Opfer Klage eingereicht. Die 32-jährige Jennifer Araoz gab an, als Teenager von Epstein sexuell belästigt und vergewaltigt worden zu sein.

Hinweis: Falls Sie viel über den eigenen Tod nachdenken oder sich um einen Mitmenschen sorgen, finden Sie hier sofort und anonym Hilfe.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP, dpa
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