t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaKriminalität

Verdächtiger im Fall Maddie: Gericht lehnt Haftentlassung für Christian B. ab


Bewährung abgelehnt
Verdächtiger im Fall Maddie bleibt in Haft

Von afp
19.11.2020Lesedauer: 2 Min.
Bild der vermissten Madeleine McCann: Ihr tatverdächtiger Entführer sitzt wegen eines anderen Delikts in Haft. Diese wird nicht verkürzt.Vergrößern des BildesBild der vermissten Madeleine McCann: Ihr tatverdächtiger Entführer sitzt wegen eines anderen Delikts in Haft. Diese wird nicht verkürzt. (Quelle: Geisser/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Der deutsche Verdächtige im Fall Maddie kommt wohl nicht auf Bewährung frei. Christian B. sitzt aktuell wegen Drogenbesitzes ein. Er gilt als Hauptverdächtiger in dem spektakulären Vermisstenfall.

Das Braunschweiger Landgericht hat ein vorzeitiges Ende der Haft des deutschen Verdächtigen im Fall "Maddie" für ein Drogendelikt abgelehnt. Eine Aussetzung der verbliebenen Strafe zur Bewährung könne "unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit nicht verantwortet werden", teilte das Gericht mit. Christian B. sei mehrfach vorbestraft und habe früher bereits Bewährungen gebrochen.

B. kann die Entscheidung noch anfechten. Er hatte bei Gericht einen Antrag gestellt, vorzeitig aus der Haft für eine Verurteilung wegen Drogenbesitzes aus dem Jahr 2011 entlassen zu werden. Er war dafür zu einem Jahr und neun Monaten im Gefängnis verurteilt worden und hat inzwischen mehr als zwei Drittel der Strafe abgesessen. Mit dem Fall "Maddie" hat dies nichts zu tun.

"Stabilisierende Faktoren" nicht erkennbar

Auch eine Haftentlassung stand nicht im Raum, weil gegen B. zudem noch ein Untersuchungshaftbefehl nach einer Verurteilung wegen schwerer Vergewaltigung besteht. Das Braunschweiger Landgericht hatte ihn dafür im vergangenen Dezember zu sieben Jahren Haft verurteilt. Derzeit läuft die Revision am Bundesgerichtshof.

Mit der Ablehnung des Antrags folgte das Gericht nach eigenen Angaben den Einschätzungen der Staatsanwaltschaft und der Leitung der Haftanstalt, in der B. einsitzt. In der Vergangenheit habe der Verurteilte teils auch während laufender Bewährungsstrafen neue Verbrechen begangen, es sei mit weiteren schweren Strafraten zu rechnen. "Stabilisierende Faktoren" seien dagegen nicht erkennbar.

Verdacht auf Entführung, Vergewaltigung und Ermordung

B. wird von der Braunschweiger Staatsanwaltschaft als Verdächtiger in dem spektakulären Kriminalfall um das Verschwinden der damals drei Jahre alten Madeleine McCann betrachtet. Sie geht davon aus, dass B. das Mädchen ermordete.

B. ist vielfach und erheblich vorbestraft, auch wegen Sexualdelikten an Kindern. B. hielt sich früher oft in Portugal auf, wo er laut deutschen Ermittlern in Ferienanlagen und Hotels einbrach. Aus einer derartigen Anlage verschwand auch Madeleine McCann im Jahr 2007.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website