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Mallorca: "Upskirting" – Deutscher darf Spanien zehn jahre nicht betreten


Minderjährige gefilmt
"Upskirting" auf Mallorca – Spanien verbannt Deutschen

Von dpa, pdi

Aktualisiert am 11.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Urlauber am Strand von Cala Millor (Mallorca): Ein Deutscher wurde von einem Gericht verurteilt, weil er einer Minderjährigen heimlich unter dem Rock filmte.Vergrößern des BildesUrlauber am Strand von Cala Millor (Mallorca): Ein Deutscher wurde von einem Gericht verurteilt, weil er einer Minderjährigen heimlich unter dem Rock filmte. (Quelle: imago-images-bilder)
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Ein 52-jähriger Mann aus Deutschland filmte heimlich unter den Rock einer Minderjährigen. Dafür wurde er nun von einem spanischen Gericht verurteilt – er darf Spanien zehn Jahre nicht betreten.

Ein 52 Jahre alter Deutscher hat auf der spanischen Urlaubsinsel Mallorca einer Minderjährigen heimlich unter den Rock gefilmt – mit drastischen Folgen: Der Mann darf wegen des "Upskirtings" für die nächsten zehn Jahre nicht mehr nach Spanien reisen.

Ein Richter in Palma habe den Deutschen am Dienstag zunächst zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt, berichteten die Regionalzeitung "Diario de Mallorca" und andere Medien am Mittwoch unter Berufung auf die Justiz der spanischen Urlaubsinsel. Die Strafe sei dann in ein zehnjähriges Einreiseverbot umgewandelt worden. Der geständige Mann habe per Videokonferenz von Deutschland aus am Verfahren teilgenommen und das Urteil akzeptiert.

Die Tat liegt schon etwas länger zurück: Das Sicherheitspersonal eines Einkaufszentrums der mallorquinischen Hauptstadt hatte den Angaben zufolge den Mann im September 2019 dabei erwischt, als er einem 14 Jahre alten Mädchen mit dem Handy heimlich unter den Rock filmte. Bei seiner Festnahme durch die herbeigerufene Polizei habe er ausgesagt, dass er Youtuber sei und im Netz Aufnahmen von heimlich gefilmten Frauen und Mädchen veröffentliche. Der Mann wurde damals in Palma zwei Tage lang in Polizeigewahrsam genommen, durfte aber noch vor Beginn seines Prozesses in die Heimat zurückfliegen.

Geldstrafe in Höhe von 4.860 Euro

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Deutschen vier Jahre Haft gefordert. Der Mann muss den Berichten zufolge auch eine Geldstrafe in Höhe von 4.860 Euro und dem jungen Opfer eine Entschädigung von 1.000 Euro zahlen.

Andere Opfer des Mannes, der den Beamten bei seiner Festnahme seine jüngsten Aufnahmen auf Mallorca gezeigt hatte, habe die Polizei nicht identifizieren können, hieß es. Woher in Deutschland der Mann genau stammt, ob er zur Tatzeit auf Mallorca wohnte oder sich als Tourist dort aufhielt, konnte ein Justizsprecher auf Anfrage nicht sagen.

Heimliches Filmen oder Fotografieren unter den Rock (das sogenannte Upskirting) oder in den Ausschnitt war in Deutschland bis vor kurzem meist keine Straftat. Der Bundesrat billigte im September eine Gesetzesverschärfung. Herstellung und auch Weiterverbreitung solcher Aufnahmen können nun mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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