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Sachsen: 16-Jährige erstochen – Tatverdächtiger in Psychiatrie eingewiesen


Bluttat in Sachsen
16-Jährige erstochen – Tatverdächtiger in Psychiatrie eingewiesen

Von dpa, mam

Aktualisiert am 24.09.2021Lesedauer: 2 Min.
Tatort in Großröhrsdorf: Die 16-Jährige war infolge ihrer Verletzungen gestorben.Vergrößern des BildesTatort in Großröhrsdorf: Die 16-Jährige war infolge ihrer Verletzungen gestorben. (Quelle: Daniel Schäfer/dpa-Zentralbild/dpa-bilder)
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Nachdem im sächsischen Großröhrsdorf eine 16-Jährige erstochen wurde, ist ein möglicher Tatverdächtiger gefunden. Der 15-Jährige wurde nun in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen.

Nach dem gewaltsamen Tod eines 16 Jahre alten Mädchens in Großröhrsdorf in Ostsachsen kommt der 15-jährige tatverdächtige Deutsche in die geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses. Das ordnete am Freitag ein Ermittlungsrichter des Amtsgerichtes Bautzen an, teilten Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion in Görlitz mit. Der Jugendliche war am Donnerstag festgenommen worden. Die Durchsuchung seiner Wohnung dauerte bis Freitag. Die Ermittlungen zum Tatmotiv und den sonstigen Tatumständen würden andauern, hieß es.

Das Mädchen war am 15. September nach einem Hinweis schwer verletzt in einem Garagenkomplex gefunden worden. Sanitäter und Notärzte hatten sie reanimiert, sie starb jedoch im Krankenhaus – laut Obduktionsergebnis an mehreren Stichverletzungen. Der mutmaßliche Täter und das Opfer kannten sich aus der Oberschule. In welcher Beziehung sie zueinander standen ist ebenso noch unbekannt wie Hintergründe, Motiv, Tathergang und -umstände.

Polizei warnt vor Selbstjustiz

Die Polizei hat zudem noch einmal ausdrücklich vor Vorverurteilungen und sogenannter Selbstjustiz gewarnt. Einige Tage zuvor hatten die Beamten einen möglichen Fall von Selbstjustiz verhindern müssen, nachdem mehrere Bilder möglicher Täter auf den Sozialen Medien verbreitet worden waren, das berichtet der örtliche Radiosender Radio Zwickau. Emotionen, Angst und Unsicherheit seien dieser Tage bei der Bevölkerung in und um Großröhrsdorf verständlich und nachvollziehbar, heißt es in der Mitteilung der Polizei. Das Grundprinzip eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens sei jedoch die Unschuldsvermutung.

Vorverurteilungen und Bedrohungen seien strafbar, nicht erwünscht und könnten die laufenden Ermittlungen behindern. "Haben Sie Vertrauen in die Arbeit der Ermittlungsorgane. Beteiligen Sie sich nicht an Spekulationen, Mutmaßungen oder Verdächtigungen in sozialen Netzwerken", appellieren die Beamten an die Bevölkerung.

Verwendete Quellen
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